08.12.2005, 23:48
Laut BayEUG:
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamte während eines Schuljahres oder sonstigen Ausbildungsabschnitts in den einzelnen Fächern erbrachte Leistung werden nach folgenden Notenstufen bewertet:
sehr gut = 1
gut = 2
befriedigend = 3
ausreichend = 4
mangelhaft = 5
ungenügend = 6
Damit gibt es laut dem Gesetz nur diese sechs Notenstufen und keine Zwischennoten.
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamte während eines Schuljahres oder sonstigen Ausbildungsabschnitts in den einzelnen Fächern erbrachte Leistung werden nach folgenden Notenstufen bewertet:
sehr gut = 1
gut = 2
befriedigend = 3
ausreichend = 4
mangelhaft = 5
ungenügend = 6
Damit gibt es laut dem Gesetz nur diese sechs Notenstufen und keine Zwischennoten.