20.07.2010, 09:36
Doch, das ist gut. Natürlich muss auf dem Jahreszeugnis stehen, ob der Schüler die Vorrückung erhalten hat oder nicht. Lediglich zum Zwischenzeugnis wird eine Gefährdung bei 9. und 10. Klassen auf einem Extraschreiben gedruckt.
Gruß
Stephan
Gruß
Stephan
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