13.06.2010, 10:41
hallo STefan,
§34a gilt ja ab 01.08.2010 und da beginnt das Schuljahr 2010/11.
Ein Ãœbertritt in 2009/10 ist dann doch nicht mehr möglich.
Kennen die sich mit ihren § wirlich aus ????
Ist der Zusatz in der winsv eigentlich drin?
Ich lass, solange das Kumi sich nicht mit einem KMS meldet ins Zeuchnis schreiben:
Der Schüler/in ist zum Ãœbertritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums geeignet.
(es sei denn du lässt per Automatik nur den anderen Satz zu)
Grüße Joachim
§34a gilt ja ab 01.08.2010 und da beginnt das Schuljahr 2010/11.
Ein Ãœbertritt in 2009/10 ist dann doch nicht mehr möglich.
Kennen die sich mit ihren § wirlich aus ????
Ist der Zusatz in der winsv eigentlich drin?
Ich lass, solange das Kumi sich nicht mit einem KMS meldet ins Zeuchnis schreiben:
Der Schüler/in ist zum Ãœbertritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums geeignet.
(es sei denn du lässt per Automatik nur den anderen Satz zu)
Grüße Joachim