12.06.2010, 16:26
Hallo Lope,
Schon richtig, aber eben mit dem Ãœbertrittsschnitt 2,00 in D/M/E! Der NM setzt den Eintrag in Ãœbereinstimmung mit dem KMS vom 16.11.2009 aber bereits bei einem Notenschnitt von 2,33! Und dieser Schnitt gilt eben nur für den Ãœbertritt in die Jgst. 5 des Gymnasiums.
Viele Grüße
Christian
(11.06.2010, 21:02)lope schrieb: Hallo Christian,
die GSO sagt in
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuc...07_P29.htm
Zitat:§ 29
Voraussetzungen
(1) 1 Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus. 2 § 26 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 sowie Abs. 5 bis 7 gelten entsprechend. 3 Die Aufnahme in einen höheren Ausbildungsabschnitt als 11/1 des achtjährigen Gymnasiums bzw. 12/1 des neunjährigen Gymnasiums ist, abgesehen vom Fall des § 30 Abs. 7, nur zulässig, wenn Zeugnisse über die niedrigeren Ausbildungsabschnitte vorliegen.
(2) 1 Abweichend von Abs. 1 Satz 1 entfallen Aufnahmeprüfung und Probezeit bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums, wenn in der Jahrgangsstufe 5 oder 6 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschule
1. die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde und
2. der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,00 beträgt.
Dies gilt nur in dem auf die Erteilung des Jahreszeugnisses folgenden Schuljahr.
(3) Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums, denen die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versagt wurde, dürfen im nächstfolgenden Schuljahr nicht zur Aufnahmeprüfung für diese Jahrgangsstufe eines Gymnasiums zugelassen werden.
Nach (2) entfällt damit auch Aufnahmeprüfung und Probezeit für den Wechsel RS 5 nach GY 6.
Schon richtig, aber eben mit dem Ãœbertrittsschnitt 2,00 in D/M/E! Der NM setzt den Eintrag in Ãœbereinstimmung mit dem KMS vom 16.11.2009 aber bereits bei einem Notenschnitt von 2,33! Und dieser Schnitt gilt eben nur für den Ãœbertritt in die Jgst. 5 des Gymnasiums.
Viele Grüße
Christian