Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Bekanntmachungen
Gymnasiale Eignung: Zeugnistext
#3
Hallo Christian,

die GSO sagt in

http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuc...07_P29.htm

Zitat:§ 29
Voraussetzungen

(1) 1 Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus. 2 § 26 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 sowie Abs. 5 bis 7 gelten entsprechend. 3 Die Aufnahme in einen höheren Ausbildungsabschnitt als 11/1 des achtjährigen Gymnasiums bzw. 12/1 des neunjährigen Gymnasiums ist, abgesehen vom Fall des § 30 Abs. 7, nur zulässig, wenn Zeugnisse über die niedrigeren Ausbildungsabschnitte vorliegen.

(2) 1 Abweichend von Abs. 1 Satz 1 entfallen Aufnahmeprüfung und Probezeit bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums, wenn in der Jahrgangsstufe 5 oder 6 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschule

1. die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde und
2. der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,00 beträgt.

Dies gilt nur in dem auf die Erteilung des Jahreszeugnisses folgenden Schuljahr.

(3) Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums, denen die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versagt wurde, dürfen im nächstfolgenden Schuljahr nicht zur Aufnahmeprüfung für diese Jahrgangsstufe eines Gymnasiums zugelassen werden.

Nach (2) entfällt damit auch Aufnahmeprüfung und Probezeit für den Wechsel RS 5 nach GY 6.

Gruß, Lope
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - von c.schuetz - 11.06.2010, 10:29
RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - von lope - 11.06.2010, 21:02
RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - von lope - 12.06.2010, 16:30
RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - von lope - 12.06.2010, 16:43
RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - von User - 22.07.2010, 07:56
RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - von useif - 22.07.2010, 17:45
RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - von User - 23.07.2010, 08:59
RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - von akahl - 23.07.2010, 13:59
RE: Gymnasiale Eignung: Zeugnistext - von akahl - 26.07.2010, 15:09

Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  gymnasiale Eignung sperber 5 1.252 20.07.2023, 12:16
Letzter Beitrag: NM-Himself
  gymnasiale Eignung schondorf 14 9.036 16.07.2023, 17:16
Letzter Beitrag: schondorf
  Automtischer Zeugnistext über Abschluss löschbar? Hundeheike 11 2.943 12.07.2023, 11:01
Letzter Beitrag: Hundeheike
  Gymnasiale Eignung PvD 1 2.682 18.07.2018, 15:41
Letzter Beitrag: NM-Himself
  Zeugnistext für Note bei Wahlfach ändern Litze 3 4.666 25.01.2018, 11:41
Letzter Beitrag: NM-Himself

Gehe zu:


Deutsche Übersetzung: MyBB.de, Powered by MyBB, © 2002-2024 MyBB Group.