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Bekanntmachungen
Gesamtnotenüberblick in eigenen Fachklassen auch im NM-HV
#7
ich hatte schon einmal eine entsprechende stelle im internet gefunden, den link aber wieder gelöscht, deshalb ...

grundsätzlich versuche ich mich schon an den datenschutz zu halten, und dabei gilt:

1. das datenschutzgesetz bezieht sich nur auf elektronisch gespeicherte daten (es ist tatsächliche so: alle adressen seiner schüler auf papier mit nach hause nehmen ist zunächst einmal ok, solang man damit keinen schindluder treibt. das gleiche in elektronischer form fällt dann unter das datenschutzgesetz)

2. außerdem gilt, dass grundsätzlich nur solche personenbezogene daten gespeichert werden dürfen, die für die erfüllung von aufgaben zwingend notwendig sind.

3. es sind gewisse schutzvorkehrungen bzgl. der zugänglichkeit zu den daten zu treffen.

insbesondere auf grund von 3. denke ich ist es ratsam, nur die daten auch zu hause zu speichern, die für den einzelnen lehrer zwingend notwendig sind. während in der schule ein gewisses maß an datensicherung (router mit firewall, virenscanner immer aktuell, zugriffsrechte über server verwaltet, passwortgeschütztes anmelden der lehrer, keine zugangsmöglichkeit für schüler durch getrennte netze, ...) gewährleistet werden kann, sieht das auf den privaten pcs der meisten kollegen sicherlich anders aus:

familienpc, hund, katze, maus haben zugriff, alle arbeiten mit administratorrechten (kein vorwurf an die kollegen, microsoft ist da hauptsächlich schuld), evtl. falsch konfigurierte firewall, ...

also, grundsätzlich wäre es mir recht, wenn das alles erlaubt und ok wäre. dann könnte ich mir die getrennte programmierung einer heimversion ja wirklich sparen. aber wie gesagt, ich sehe da eine ganze reihe von problemen.

gruß
stephan
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[Kein Betreff] - von NM-Himself - 16.11.2005, 14:20
[Kein Betreff] - von Kunz - 17.11.2005, 14:55
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