08.02.2010, 17:20
@carmobbel
Wenn der 1. Konrektor unterzeichnet, dann müsste das schon mit I.V geschehen; er ist ja der Stellvertreter der Schulleitung.
Und wenn der 2. Konrektor unterzeichnet, dann mit I.A.; denn er ist nämlich nicht unbedingt der Stellvertreter der Schulleitung.
Bei "gez." macht I.V. und I.A. natürlich keinen Sinn.
Gruß, Lope
Wenn der 1. Konrektor unterzeichnet, dann müsste das schon mit I.V geschehen; er ist ja der Stellvertreter der Schulleitung.
Und wenn der 2. Konrektor unterzeichnet, dann mit I.A.; denn er ist nämlich nicht unbedingt der Stellvertreter der Schulleitung.
Bei "gez." macht I.V. und I.A. natürlich keinen Sinn.
Gruß, Lope