08.02.2010, 17:03
Es ist wie Carmobbel sagt: eine Unterschrift I. V. oder I. A. wird ja in der Regel nur gemacht, damit der Schulleiter von seiner Pflicht der Zeugnisunterzeichnung etwas entlastet wird. Wenn aber eh nicht handschriftlich unterschrieben wird macht es keinen Sinn, NICHT den Schulleiter als gez. drunter zu setzen.
Gruß
Stephan
Gruß
Stephan
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