13.12.2009, 19:50
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
am Freitag erreichte alle Schulen ein KMS bezüglich Datenschutz und Ordnungsmaßnahmen.
In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass eine Software den Funktionsumfang für Notenverwaltungsprogramme, der in der Datenschutzverordnung aufgeführt wird, nicht überschreiten dürfe. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass das Speichern von Ordnungsmaßnahmen nicht zulässig sei. Spätestens wenn die Ordnungsmaßnahme verschickt wurde, müssen die Daten (der Text) gelöscht werden. Eine Funktion, die Ordnungsmaßnahmen erstellt und speichert darf laut KMS also nicht eingesetzt werden.
Noch nicht ganz schlüssig ist, ob diese Einschränkung nur für "webbasierte Programme" gelten soll (so lautet zumindest der Betreff des Schreibens) oder allgemeingültig ist.
Um Nachfragen vorzubeugen habe ich daher folgende Änderung vorgenommen: in den Programmeinstellungen kann man nun festlegen, ob nach dem Erstellen einer Ordnungsmaßnahme auch der Text gespeichert werden soll. Der Eintrag für den Notenbogen (also Art der Ordnungsmaßnahme und die Kurzbegründung) werden auf jeden Fall gespeichert.
Weitere Änderungen des aktuellen Updates betreffen nur die Gymnasien:
Gruß
Stephan
am Freitag erreichte alle Schulen ein KMS bezüglich Datenschutz und Ordnungsmaßnahmen.
In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass eine Software den Funktionsumfang für Notenverwaltungsprogramme, der in der Datenschutzverordnung aufgeführt wird, nicht überschreiten dürfe. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass das Speichern von Ordnungsmaßnahmen nicht zulässig sei. Spätestens wenn die Ordnungsmaßnahme verschickt wurde, müssen die Daten (der Text) gelöscht werden. Eine Funktion, die Ordnungsmaßnahmen erstellt und speichert darf laut KMS also nicht eingesetzt werden.
Noch nicht ganz schlüssig ist, ob diese Einschränkung nur für "webbasierte Programme" gelten soll (so lautet zumindest der Betreff des Schreibens) oder allgemeingültig ist.
Um Nachfragen vorzubeugen habe ich daher folgende Änderung vorgenommen: in den Programmeinstellungen kann man nun festlegen, ob nach dem Erstellen einer Ordnungsmaßnahme auch der Text gespeichert werden soll. Der Eintrag für den Notenbogen (also Art der Ordnungsmaßnahme und die Kurzbegründung) werden auf jeden Fall gespeichert.
Weitere Änderungen des aktuellen Updates betreffen nur die Gymnasien:
- Die Berechnung der Notenschnitte in der Kollegstufe wurde wunschgemäß geändert.
- Zu den "kollegstufenangepassten Listen" wurde jetzt die Gesamtnotenliste hinzugefügt, andere stehen noch aus.
Gruß
Stephan
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