11.12.2009, 21:03
Im folgenden geht es um das heute erschienene KMS (I.5-5 L 0572.2/17/6) :
Verstehe ich den Text richtig,
- dass es verboten ist, z.B. Ordnungsmaßnahmen EDVtechnisch zu verwalten, sprich per Notenmanager die entsprechenden Verweise, Nacharbeiten, Nachweise über Elterntelefonate,... zu verwalten?
Oder gilt das alles nur für webbasierte Systeme, d.h. die Daten im Internet bewegen?
W. Karl
Verstehe ich den Text richtig,
- dass es verboten ist, z.B. Ordnungsmaßnahmen EDVtechnisch zu verwalten, sprich per Notenmanager die entsprechenden Verweise, Nacharbeiten, Nachweise über Elterntelefonate,... zu verwalten?
Oder gilt das alles nur für webbasierte Systeme, d.h. die Daten im Internet bewegen?
W. Karl