26.10.2009, 09:24
Nur zur Sicherheit:
Normalerweise darf man ja einem Kollegen, nicht die Volumenlizenz entziehen, und im gleichen Schuljahr wieder zuordnen. In diesem Fall geht das doch?
Normalerweise darf man ja einem Kollegen, nicht die Volumenlizenz entziehen, und im gleichen Schuljahr wieder zuordnen. In diesem Fall geht das doch?