Hallo Stephan,
im Nachtrag zu den Zeugnissen möchte ich gerne noch folgenden Wunsch einbringen:
In der GSO §70 steht, dass "ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht" im Zeugnis nicht erwähnt wird. D.h. mangelhaften und ungenügenden Erfolg gibt es im Zeugnis für den Wahlunterricht nicht.
Bei uns war die Praxis bisher so:
Note 1: Am Wahlunterricht xyz hat er mit sehr gutem Erfolg teilgenommen.
Note 2: mit gutem Erfolg
Note 3: mit befriedigendem Erfolg
Note 4: mit Erfolg
Note 5 und 6: keine Bemerkung
Und noch etwas, worüber ich nachdenke: Ich finde die Gefahr so groß, dass Wahlfachlehrer beim Noteneintrag des Wahlunterrichts vergessen, die Wahlfachnoten ins Zeugnis zu übernehmen. Und der Klassleiter weiß nicht, dass der Wahlfachlehrer das vergessen hat, weil er nicht weiß, dass der Schüler dieses Wahlfach belegt hat.
Wie regeln das andere Schulen? Warum wird die Wahlfachnote nicht automatisch in die Zeugnisbemerkung aufgenommen, so wie andere Noten ja auch automatisch aufgenommen werden. Oder könnte es für den Wahlfachlehrer einen Warnhinweis geben (vielleicht auch optional einstellbar): "Wollen Sie die Wahlfachnoten wirklich nicht ins Zeugnis übernehmen?"?
Gruß
Andreas
im Nachtrag zu den Zeugnissen möchte ich gerne noch folgenden Wunsch einbringen:
In der GSO §70 steht, dass "ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht" im Zeugnis nicht erwähnt wird. D.h. mangelhaften und ungenügenden Erfolg gibt es im Zeugnis für den Wahlunterricht nicht.
Bei uns war die Praxis bisher so:
Note 1: Am Wahlunterricht xyz hat er mit sehr gutem Erfolg teilgenommen.
Note 2: mit gutem Erfolg
Note 3: mit befriedigendem Erfolg
Note 4: mit Erfolg
Note 5 und 6: keine Bemerkung
Und noch etwas, worüber ich nachdenke: Ich finde die Gefahr so groß, dass Wahlfachlehrer beim Noteneintrag des Wahlunterrichts vergessen, die Wahlfachnoten ins Zeugnis zu übernehmen. Und der Klassleiter weiß nicht, dass der Wahlfachlehrer das vergessen hat, weil er nicht weiß, dass der Schüler dieses Wahlfach belegt hat.
Wie regeln das andere Schulen? Warum wird die Wahlfachnote nicht automatisch in die Zeugnisbemerkung aufgenommen, so wie andere Noten ja auch automatisch aufgenommen werden. Oder könnte es für den Wahlfachlehrer einen Warnhinweis geben (vielleicht auch optional einstellbar): "Wollen Sie die Wahlfachnoten wirklich nicht ins Zeugnis übernehmen?"?
Gruß
Andreas