31.07.2009, 06:26
hallo zusammen,
wir hatten dieses jahr einen solchen fall.
1. die abschlussprüfung für die realschule darf man in seinem leben nur zwei Mal antreten.
2. bei unserem fall war es so, dass der schüler die mittlere reife hatte und dann zur notenverbesserung wiederholt hat und dann durchgefallen ist
3. unsere mb hat für diesen fall entschieden, dass der schüler ein jahreszeugnis erhält mit dem vermerk "abschlussprüfung erfolglos unterzogen" oder wie immer der satz lautet.
wenn also ein schüler zum zweiten Mal antritt und scheitert, dann macht §53 sowieso keinen sinn mehr, denn ein drittes Mal gibt es nicht.
liebe grüße
stegner
wir hatten dieses jahr einen solchen fall.
1. die abschlussprüfung für die realschule darf man in seinem leben nur zwei Mal antreten.
2. bei unserem fall war es so, dass der schüler die mittlere reife hatte und dann zur notenverbesserung wiederholt hat und dann durchgefallen ist
3. unsere mb hat für diesen fall entschieden, dass der schüler ein jahreszeugnis erhält mit dem vermerk "abschlussprüfung erfolglos unterzogen" oder wie immer der satz lautet.
wenn also ein schüler zum zweiten Mal antritt und scheitert, dann macht §53 sowieso keinen sinn mehr, denn ein drittes Mal gibt es nicht.
liebe grüße
stegner