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Bekanntmachungen
Art. 53 bei Jahreszeugnis 10. Klasse (Nichtbestehen der Abschlussprüfung)
#5
(30.07.2009, 16:59)NM-Himself schrieb: Interessant sind also nur Fälle von Schülern, die die 10. Klasse wiederholen und die Prüfung auch beim zweiten Mal nicht bestehen. Dann stellt sich aber auch die Frage, ob die überhaupt ein zweites Zeugnis bekommen.

Das ist wirklich eine gute Frage ...

Danke!

Sebastian
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Art. 53 bei Jahreszeugnis 10. Klasse (Nichtbestehen der Abschlussprüfung) - von sh - 30.07.2009, 19:35

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