29.07.2009, 17:00
Hallo Stephan,
es ist zwar jetzt schon vorbei, aber wir haben uns gewundert, dass der NM auf das 10-Klass-Zeugnis bei gewählter Option "Nichtbestehen der Abschlussprüfung" und "Art. 53" zwar die entsprechende Bemerkung über das Nichtbestehen druckt, den Artikel aber unerwähnt lässt.
Wenn man anstelle "Nichtbestehen der Abschlussprüfung", "Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten" (was in diesem Fall ja gar keinen Sinn macht) auswählt, dann wird der Artikelpassus gedruckt.
In der WinSV gibt es offenbar gar keine Möglichkeit, den entsprechenden Art. in ein Jahreszeugnis der 10. Klasse zu drucken.
Gehört das so oder ist's ein Fehler des NM und der WinSV? Ich würde meinen, dass ein solcher Hinweis in das Zeugnis gedruckt werden muss, oder?
Grüße
Sebastian
es ist zwar jetzt schon vorbei, aber wir haben uns gewundert, dass der NM auf das 10-Klass-Zeugnis bei gewählter Option "Nichtbestehen der Abschlussprüfung" und "Art. 53" zwar die entsprechende Bemerkung über das Nichtbestehen druckt, den Artikel aber unerwähnt lässt.
Wenn man anstelle "Nichtbestehen der Abschlussprüfung", "Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten" (was in diesem Fall ja gar keinen Sinn macht) auswählt, dann wird der Artikelpassus gedruckt.
In der WinSV gibt es offenbar gar keine Möglichkeit, den entsprechenden Art. in ein Jahreszeugnis der 10. Klasse zu drucken.
Gehört das so oder ist's ein Fehler des NM und der WinSV? Ich würde meinen, dass ein solcher Hinweis in das Zeugnis gedruckt werden muss, oder?
Grüße
Sebastian