03.10.2005, 22:19
Wenn die Ergebnisse des Jahrgangsstufentests als mündliche Note einetragen werden, werden sie doch bei der Prüfung auf Notenvollständigkeit mit berücksichtigt? (Oder anders ausgedrückt, eine fehlende mündliche Note fällt nicht auf.)
Gibt es eine Möglichkeit, z.B. eine bestimmte Spalte bei dieser Prüfung nicht mitzurechnen?
Ich weiß, ich weiß, die Bedienung würde / wird immer unübersichtlicher ...
Gibt es eine Möglichkeit, z.B. eine bestimmte Spalte bei dieser Prüfung nicht mitzurechnen?
Ich weiß, ich weiß, die Bedienung würde / wird immer unübersichtlicher ...