11.03.2009, 21:28
Hallo Martin,
Antwort wäre jein, ja.
Falls du noch nichts getan hast tu mir doch bitte einmal einen gefallen:
Erstell' mal für den zurückgetretenen Schüler eine Ordnungsmaßnahem (brauchst sie nachher nicht abspeichern) und schau, ob dort die Adresse angezeigt wird. Es ist nämlich definitiv nicht möglich, dass die Adressdaten verloren gehen. Möglich ist allerdings, dass - wegen fehlender Unterrichts-/Notendaten - beim Laden des Notenbogens bzw. bei "Schülerdaten einlesen" ein Fehler auftritt, so dass die Adressdaten nicht angezeigt werden. Aber verloren gehen ...
Alternativ kannst du natürlich auch erst einmal den Schüler von Hand den Unterrichten zuordnen. Dann funktioniert der Notenbogen/Schülerdaten einsehen wieder und auch die Adresse sollte wieder angezeigt werden.
Gruß
Stephan
Antwort wäre jein, ja.
Falls du noch nichts getan hast tu mir doch bitte einmal einen gefallen:
Erstell' mal für den zurückgetretenen Schüler eine Ordnungsmaßnahem (brauchst sie nachher nicht abspeichern) und schau, ob dort die Adresse angezeigt wird. Es ist nämlich definitiv nicht möglich, dass die Adressdaten verloren gehen. Möglich ist allerdings, dass - wegen fehlender Unterrichts-/Notendaten - beim Laden des Notenbogens bzw. bei "Schülerdaten einlesen" ein Fehler auftritt, so dass die Adressdaten nicht angezeigt werden. Aber verloren gehen ...
Alternativ kannst du natürlich auch erst einmal den Schüler von Hand den Unterrichten zuordnen. Dann funktioniert der Notenbogen/Schülerdaten einsehen wieder und auch die Adresse sollte wieder angezeigt werden.
Gruß
Stephan
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