11.02.2009, 18:57
Die Note zählt nicht zum ersten Halbjahr (es sei denn, die Kollegin korrigiert morgen Nachmittag und trägt die Note am Freitag ein). Für die Note ist das Datum der Eintragung nicht das Datum des Leistungsnachweises relevant.
Wenn die Kollegin so lange krank war, dann zählt die Note eben erst im zweiten Halbjahr. Weder rechtlich noch Notenmanagertechnisch sehe ich da irgendein Problem.
Gruß
Stephan
Wenn die Kollegin so lange krank war, dann zählt die Note eben erst im zweiten Halbjahr. Weder rechtlich noch Notenmanagertechnisch sehe ich da irgendein Problem.
Gruß
Stephan
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