05.02.2009, 14:15
Hallo,
beim Ausdruck des Schreibens zu den Absinkenden Leistungen wird automatisch der Artikel des BayEUG mit angegeben, nach welchem ein Schüler nicht wiederholen darf.
In der automatischen Meldung darüber ist wohl ein Tippfehler. Statt "Artikel 53 Absatz 3 BayEUG" steht dort nur "Artikel 3". Wäre super, wenn das recht rasch korrigiert werden könnte, damit wir die Mitteilugen bald versenden könnten.
Bereits im Voraus vielen Dank für die Mühen.
Ulli
beim Ausdruck des Schreibens zu den Absinkenden Leistungen wird automatisch der Artikel des BayEUG mit angegeben, nach welchem ein Schüler nicht wiederholen darf.
In der automatischen Meldung darüber ist wohl ein Tippfehler. Statt "Artikel 53 Absatz 3 BayEUG" steht dort nur "Artikel 3". Wäre super, wenn das recht rasch korrigiert werden könnte, damit wir die Mitteilugen bald versenden könnten.
Bereits im Voraus vielen Dank für die Mühen.
Ulli