21.01.2009, 14:18
Hallo Stephan,
na ja, das "oder" versteh' ich jetzt nicht ganz, denn wenn sie die Noten in die Stegreifaufgaben einträgt, dann kommt ja die Fehlermeldung bei der Prüfung, weil eine "echte" fehlt. Diese "echten" gibt's aber in Kunst nicht (nach Aussagen der Kollegin). Und eine Verpflichtung zum Abhalten einer Stegreifaufgabe kann ich nach RSO § 51 in keinem Fach erkennen. Bei drei mündlichen Noten kann also nichts beanstandet werden.
Gruß, Lope
na ja, das "oder" versteh' ich jetzt nicht ganz, denn wenn sie die Noten in die Stegreifaufgaben einträgt, dann kommt ja die Fehlermeldung bei der Prüfung, weil eine "echte" fehlt. Diese "echten" gibt's aber in Kunst nicht (nach Aussagen der Kollegin). Und eine Verpflichtung zum Abhalten einer Stegreifaufgabe kann ich nach RSO § 51 in keinem Fach erkennen. Bei drei mündlichen Noten kann also nichts beanstandet werden.
Gruß, Lope