20.01.2009, 11:27
Nein. In die Spalte "Unterzeichner" muss das Kürzel des Zeugnisunterzeichners rein. Das muss ja nicht unbedingt der Schulleiter sein, dass kann auch ein Vertreter machen.
Die Spalte "Schulleiter" legt nur fest, ob über dem Namen dann "Schulleiter", "Schulleiterin" oder "Schulleitung" steht. Grund für diese Spalte: es gibt verschiedene Ansichten Handhabungen bzgl. des Geschlechts. Hat eine Schule eine Schulleiterin, der Konrektor ist aber männlich, dann wollen einige Schulen auch dann "Schulleiterin" stehen haben, wenn der Konrektor mit "I. V." unterzeichnet.
Gruß
Stephan
Die Spalte "Schulleiter" legt nur fest, ob über dem Namen dann "Schulleiter", "Schulleiterin" oder "Schulleitung" steht. Grund für diese Spalte: es gibt verschiedene Ansichten Handhabungen bzgl. des Geschlechts. Hat eine Schule eine Schulleiterin, der Konrektor ist aber männlich, dann wollen einige Schulen auch dann "Schulleiterin" stehen haben, wenn der Konrektor mit "I. V." unterzeichnet.
Gruß
Stephan
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