27.12.2008, 16:42
Hallo,
Spitzbub hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Genau aus dem Grund kann nur der Verfasser eine Ordnungsmaßnahme löschen. Damit ist sichergestellt, dass nicht ohne das Wissen des entsprechenden Lehrers dessen Ordnungsmaßnahmen aus dem System verschwinden. Sollte sich ein Lehrer weigern, die Ordnungsmaßnahme zu löschen, hat ein Schulleiter ja die notwendigen Mittel, dies zu erzwingen.
In den sicherlich (hoffentlich) wenigen Ausnahmefällen, in den dies nicht durch gütliche Einigung geschehen kann, ist der Einsatz des Admins dann zu immer noch möglich.
Gruß
Stephan
Spitzbub hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Genau aus dem Grund kann nur der Verfasser eine Ordnungsmaßnahme löschen. Damit ist sichergestellt, dass nicht ohne das Wissen des entsprechenden Lehrers dessen Ordnungsmaßnahmen aus dem System verschwinden. Sollte sich ein Lehrer weigern, die Ordnungsmaßnahme zu löschen, hat ein Schulleiter ja die notwendigen Mittel, dies zu erzwingen.
In den sicherlich (hoffentlich) wenigen Ausnahmefällen, in den dies nicht durch gütliche Einigung geschehen kann, ist der Einsatz des Admins dann zu immer noch möglich.
Gruß
Stephan
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