26.12.2008, 00:55
Meine persönliche Meinung: Wenn's der Lehrer fälschlicherweise erstellt hat, dann soll er's doch auch selber löschen (und nur er) und ein Schulleiter, der charakterlich einigermaßen was auf sich hält, wird doch die Ordnungsmaßnahme erst zurückziehen, nachdem er den betreffenden Lehrer informiert hat und nicht ohne sein Wissen. Also kann's der Lehrer doch auch wieder selber löschen (wenn's denn sein muss).
Grüße
M. Braun
Grüße
M. Braun