16.12.2008, 15:54
Hallo zusammen,
Datenschutz sollte man nicht unbedingt als notwendiges Ãœbel sehen. Es geht einfach darum, dass man grundsätzlich nur die Daten einsehen können sollte, die man für die Arbeit benötigt, und nicht die, auf die man gerade neugierig ist. Wie ein Kollege im persönlichen Gespräch schon schrieb: welche Noten der Sohn in der Nachbarschaft hat ist zunächst einmal nicht meine Angelegenheit, solange ich ihn nicht selber unterrichte.
Auch ist es für die pädagogische Arbeit nicht zwingend erforderlich, dass ich die Teilnoten in anderen Fächern kenne. Die Information über gefährdete Schüler in den unterrichteten Klassen stehen auch weiterhin zur Verfügung. Ob die Einsicht in die Leistungsbilanz (also aktuelle JFN, keine Teilnoten) - die durchaus pädagogisch Sinn macht - gestattet werden kann, werde ich in einem Gespräch mit einem Mitarbeiter des bayerischen Datenschutzbeauftragten in Kürze klären.
Der Einwurf bzgl. der Papiernotenbögen war zwar zu erwarten, sticht aber nicht (wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe). Der Zustand wurde bislang zwar akzeptiert, datenschutzrechtlich aber trotzdem bemängelt. Wenn ein Notenbogen geführt werden soll (und das muss er ja), dann ist es in Papierform nur schwer durchführbar, dass ein Lehrer zwar Noten in seinem Fach eintragen, dabei andere Noten aber nicht lesen kann. Software kann das gewährleisten und sollte dies dann wohl auch tun.
Bei aller Kritik und pädagogischer Einschränkung: bedenkt bitte auch, dass ein nicht unerheblicher Datenmissbrauch möglich ist. Mal schnell die Noten und persönlichen Daten von ein paar hundert Schülern ausdrucken und ...
Dem gilt es vorzubeugen, so gut und so sinnvoll es eben geht.
Juristischer Fakt ist auf jeden Fall: der Einsatz des Notenmanagers ohne weitere Maßnahmen (wie die aussehen müssten kann jeder im BayDSG nachlesen) nur möglich, wenn sich dieser an die Vorgaben der Anlage 6 der Verordnung zur Durchführung ... hält.
@wibasp: hab ich gestern nach dem Upload schon selber bemerkt, mit dem nächsten Update nach Weihnachten gibt es auch das Schlupfloch nicht mehr.
@schustec: durch den Haken wird nur ermöglicht, dass der Fachlehrer über "Schülerdaten einsehen" auch die Noten sehen kann. Ãœber die Möglichkeit der Notenbogen/Leistungsbilanz-Vorschau muss ich noch einmal nachdenken, wäre sicherlich auch machbar. Drucken aber auf jeden Fall nicht, dafür besteht wohl kaum Notwendigkeit. Wenn ich mir anschaue, was die Kollegen alles ausdrucken und dann doch liegen lassen, und abends kommt dann die Putzfrau, ...
Gruß
Stephan
Datenschutz sollte man nicht unbedingt als notwendiges Ãœbel sehen. Es geht einfach darum, dass man grundsätzlich nur die Daten einsehen können sollte, die man für die Arbeit benötigt, und nicht die, auf die man gerade neugierig ist. Wie ein Kollege im persönlichen Gespräch schon schrieb: welche Noten der Sohn in der Nachbarschaft hat ist zunächst einmal nicht meine Angelegenheit, solange ich ihn nicht selber unterrichte.
Auch ist es für die pädagogische Arbeit nicht zwingend erforderlich, dass ich die Teilnoten in anderen Fächern kenne. Die Information über gefährdete Schüler in den unterrichteten Klassen stehen auch weiterhin zur Verfügung. Ob die Einsicht in die Leistungsbilanz (also aktuelle JFN, keine Teilnoten) - die durchaus pädagogisch Sinn macht - gestattet werden kann, werde ich in einem Gespräch mit einem Mitarbeiter des bayerischen Datenschutzbeauftragten in Kürze klären.
Der Einwurf bzgl. der Papiernotenbögen war zwar zu erwarten, sticht aber nicht (wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe). Der Zustand wurde bislang zwar akzeptiert, datenschutzrechtlich aber trotzdem bemängelt. Wenn ein Notenbogen geführt werden soll (und das muss er ja), dann ist es in Papierform nur schwer durchführbar, dass ein Lehrer zwar Noten in seinem Fach eintragen, dabei andere Noten aber nicht lesen kann. Software kann das gewährleisten und sollte dies dann wohl auch tun.
Bei aller Kritik und pädagogischer Einschränkung: bedenkt bitte auch, dass ein nicht unerheblicher Datenmissbrauch möglich ist. Mal schnell die Noten und persönlichen Daten von ein paar hundert Schülern ausdrucken und ...
Dem gilt es vorzubeugen, so gut und so sinnvoll es eben geht.
Juristischer Fakt ist auf jeden Fall: der Einsatz des Notenmanagers ohne weitere Maßnahmen (wie die aussehen müssten kann jeder im BayDSG nachlesen) nur möglich, wenn sich dieser an die Vorgaben der Anlage 6 der Verordnung zur Durchführung ... hält.
@wibasp: hab ich gestern nach dem Upload schon selber bemerkt, mit dem nächsten Update nach Weihnachten gibt es auch das Schlupfloch nicht mehr.
@schustec: durch den Haken wird nur ermöglicht, dass der Fachlehrer über "Schülerdaten einsehen" auch die Noten sehen kann. Ãœber die Möglichkeit der Notenbogen/Leistungsbilanz-Vorschau muss ich noch einmal nachdenken, wäre sicherlich auch machbar. Drucken aber auf jeden Fall nicht, dafür besteht wohl kaum Notwendigkeit. Wenn ich mir anschaue, was die Kollegen alles ausdrucken und dann doch liegen lassen, und abends kommt dann die Putzfrau, ...
Gruß
Stephan
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