05.12.2008, 15:50
Hallo Roland,
die Sache mit dem Datenschutz ist immer ein Eiertanz. Grundsätzlich heißt es (natürlich nur sinngemäß), dass Daten gespeichert werden dürfen, wenn sie - im Falle der Schulen - für unsere tägliche, pädagogische und verwaltungstechnische Arbeit notwendig sind. Das sind Ordnungsmaßnahmen aus vergangenen Jahren sicherlich nicht.
Allerdings dürfen Daten auch elektronisch archiviert werden. ElSa - ich arbeite gerade am Handbuch - wird ein elektronischen Dokumentenarchiv beinhalten. Dann lässt sich - ohne Gang ins Archiv oder Griff zum Schülerbogen - der Notenbogen eines vergangenen Jahres aufrufen und anzeigen. Bestimmte Daten werden auch anderweitig archiviert (z. B. die reine Anzahl von Ordnungsmaßnahmen).
Weiterhin werden diese Daten nicht jedem Lehrer zugänglich sein.
Gruß
Stephan
die Sache mit dem Datenschutz ist immer ein Eiertanz. Grundsätzlich heißt es (natürlich nur sinngemäß), dass Daten gespeichert werden dürfen, wenn sie - im Falle der Schulen - für unsere tägliche, pädagogische und verwaltungstechnische Arbeit notwendig sind. Das sind Ordnungsmaßnahmen aus vergangenen Jahren sicherlich nicht.
Allerdings dürfen Daten auch elektronisch archiviert werden. ElSa - ich arbeite gerade am Handbuch - wird ein elektronischen Dokumentenarchiv beinhalten. Dann lässt sich - ohne Gang ins Archiv oder Griff zum Schülerbogen - der Notenbogen eines vergangenen Jahres aufrufen und anzeigen. Bestimmte Daten werden auch anderweitig archiviert (z. B. die reine Anzahl von Ordnungsmaßnahmen).
Weiterhin werden diese Daten nicht jedem Lehrer zugänglich sein.
Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml