05.12.2008, 13:40
Ordnungsmaßnahmen sind nur für ein Schuljahr gespeichert und danach wieder gelöscht. Werden im neuen Schuljahr für Schüler, die bereits "vorbestraft" sind, wieder Ordnungsmaßnahmen (meistens dann verschärfte) fällig, so kann im NM kein Einblick mehr genommen werden. Es bleibt nur der umständliche und lästige Weg ins Archiv, um die Schülerakte einzusehen. Gibt es im NM die Möglichkeit, dieses Problem zu lösen? Die gespeicherten Ordnungsmaßnahmen müssten doch als Stammdaten vorhanden und bearbeitbar sein, wohlwissend, dass es sich dabei um "sensible, personenbezogene Daten" handelt.
Roland
Roland