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Bekanntmachungen
Notenvollständigkeit
#1
Mehrere Kollegen haben die "Notenvollständigkeitsprüfung" laufen lassen und die Mitteilung erhalten, dass Noten fehlen; kann es sein, dass Grundlage der Prüfung die alte GSO-Regelung ist, nach der mindestens 2 bzw. 3 mündliche Leistungsnachweise gefordert werden? - Nach neuer GSO (§§ 53 ff.) ist keine Mindestzahl mehr vorgegeben, lediglich aus § 53 II S. 2 GSO lässt sich eine Mindestzahl pro Schuljahr von 2 kleinen Leistungsnachweisen ableiten.
Ist es noch möglich, die Notenvollständigkeitsprüfung daran anzupassen? - Wir würden dies für unseren internen Ablauf benötigen.

Danke & Gruß,

rolf.
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#2
Hallo Rolf,

durch Gespräche mit anderen Gym-Kollegen bin ich schon zu dem Entschluss gekommen, dass die Notenvollständigkeitsprüfung im Gymnasium schlechthin keinen Sinn mehr macht. Da ihr (bzw. die anderen Gymnasien) das Programm mit dieser Funktion gekauft habt, wollte ich sie aber nicht sang- und klanglos streichen.

Nun könnte ich natürlich die Funktion so um schreiben, dass nur noch ein kleiner LNW pro Halbjahr gefordert ist. Aber unter uns: weniger LNWs macht doch kein Lehrer, oder? Gerade aus dem Gym-Bereich bekomme ich immer wieder die Rückmeldung, dass die 8+8 Spalten für kleine LNWs nicht reichen würden. Da kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Lehrer nicht einmal eine Note pro Halbjahr und Schüler bildet.

Aber vielleicht könntest du deinen Hinweis "interner Ablauf" noch etwas näher darlegen. Dann würde ich vielleicht eine Änderung doch noch in Erwägung ziehen.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#3
Hallo Stephan,

vielen Dank für die wie immer schnelle Rückmeldung:

Bei uns ist vorgesehen, dass die Klassleiter prüfen, ob die Schulaufgaben vollständig eingetragen sind insbesondere im Hinblick auf evtl. fehlende Nachschriften. - Hier gibt es vermutete Fehler ... Gerade dabei ist die Funktion natürlich sehr hilfreich!

Aber auch unsere schulinterne Regelung, dass mindestens vier kleine Leistungsnachweise im Schuljahr eingehen sollen ist von den Klassleitern zu kontrollieren. Ideal wäre deshalb aus meiner Sicht die Möglichkeit, die schulintern festgelegte Mindesanzahl kleiner Leistungsnachweise "einstellen" zu können - als Schule mit Zwischenberichten wäre es aus unserer Sicht schuljahresbezogen ausreichend ...

Ansonsten kann ich Deine Beobachtungen hinsichtlich der Anzahl der Leistungsnachweise grundsätzlich bestätigen - allerdings mit der Einschränkung, dass die Bandbreite relativ groß ist ...

Vielen Dank für Deine Bemühungen!

Gruß,

rolf
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