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Guten Morgen.
Gestern ist uns eine kleine Ungenauigkeit im Notenmanager aufgefallen. Unsere Referendarin wollte einen Unterschleif eintragen. Nach mehreren Versuch haben wir dann herausgefunden, dass dies mit der U-Taste funktioniert. Der NM markierte die Note 6 auch brav mit einem ! hinter der Note. Jedoch fließt dieser Unterschleif immer noch in die Schnittbildung mit ein. Unsere Referendarin hat mir mitgeteilt, dass Unterschleif beim Schnitt außen vor bleibt und ich erinnere mich auch noch dunkel an eine solche Aussage aus dem Schulrecht.
Kann jetzt natürlich gut sein, dass wir beide uns täuschen. Wenn nicht, wäre es viel Aufwand dem NM beizubringen Unterschleif für den Schnitt nicht zu berücksichtigen?
Stefan Manetsberger RSL
Mathematik/Physik/Informatik
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Hallo,
Unterschleif ist mit Note 6 zu bewerten und selbstverständlich in die Schnittberechnung mit einzubeziehen.
mfg wibasp
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Hallo Stefan,
es gibt weder in der RSO noch im BayEUG einen Paragraphen/Artikel der sich damit Beschäftigt, wie der Schnitt einer Arbeit zu errechnen ist. Auch ist mir kein diesbezügliches KMS bekannt (und die KMS-Suchfunktion des BRN hat auch keinen Treffer angezeigt). Mit anderen Worten: eine offizielle, einheitliche Regelung gibt es meines Wissens nicht. Der Rest ist Geschmackssache.
Der Notenmanager sieht das momentan rein mathematisch: Schnitt der Arbeit ist der Schnitt ALLER Noten.
Gruß
Stephan
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30.04.2008, 11:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2008, 11:07 von wibasp.)
Hallo Stephan bzw. Stefan,
ich glaube im Ausdruck "... wird mit Note 6 bewertet" wird klar ausgedrückt, dass diese Note zum Durchschnitt zu zählen ist. Falls dies anders vorgesehen wäre, stünde so was ähnliches wie "der Schüler hat somit eine Note weniger".
Alle Kollegen, die ich deswegen fragte, können sich nicht vorstellen, dass ein Schüler durch einen Unterschleif Vorteile gewinnen könnte!
Noch ein Hinweis: Unterschleif in der Abschlussprüfung bewerten wir zwar auch mit 6, rechnen diese Note aber nicht in Berechnung der Gesamtnote mit ein!??
mfg wibasp
Nachtrag: Zur Frage der Benotung bei Unterschleif gibt es Schreiben des Ministeriums vom 02. 03. 1970 Nr. II/12 – 8/13 246 und vom 19. 05. 1970 Nr. II/12 – 9/54 844
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Hallo,
ich glaube, da reden wir ein bisschen an einander vorbei. Ich denke, mal, dass nicht der Notenschnitt des betroffenen Schülers gemeint ist (da muss die Note natürlich mit rein), sonder der Schnitt der Arbeit, der auf die Abgabeliste gedruckt wird.
Da kann man prinzipiell natürlich verschiedener Ansichten sein. Hängt halt davon ab, was man aus dem Schnitt der Arbeit herauslesen möchte (oder nicht).
Gruß
Stephan
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Hallo,
war ein Missverständnis meinerseits. Ich bezog Schnitt nicht auf Durchschnittsnote der Arbeit.
mfg wibasp
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Danke für die schnelle Reaktion. Werde das auch entsprechend an unsere Referendare weiterleiten.
Stefan Manetsberger RSL
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