28.09.2007, 12:32
Hallo,
die Bezugnahme auf §16 RSO bei der Mitteilung an die Eltern stimmt nicht mehr, hier müsste Art. 75 Bay EUG stehen. Hingegen müsste bei der Anordnung einer Nacharbeit in der Betreffzeile auf §16 RSO hingewiesen werden. Vielleicht wäre es möglich dies zu ändern.
LG
Rudi
die Bezugnahme auf §16 RSO bei der Mitteilung an die Eltern stimmt nicht mehr, hier müsste Art. 75 Bay EUG stehen. Hingegen müsste bei der Anordnung einer Nacharbeit in der Betreffzeile auf §16 RSO hingewiesen werden. Vielleicht wäre es möglich dies zu ändern.
LG
Rudi