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Hallo Stephan,
bei einem Schüler (7. Klasse), der in zwei Fächern (M, Geo) mangelhafte Leistungen hat, wird auf der 3. Seite der Mitteilung keine Auswahlmöglichkeit bei der Nachprüfung angezeigt - bei allen anderen schon. Gibt es dafür eine Erklärung? Wir verwenden den integrierten Standardbericht.
Grüße
Martin Prechtl
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vll hat er noch eine dritte 5 oder gar eine 6
Der Letzte macht das Netz aus!
Billy
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18.07.2024, 11:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.07.2024, 11:51 von Martin Prechtl.)
Nein, er hat nur die beiden 5er. Die beiden Fächer werden übrigens auf der 1. Seite des Schreibens auch aufgeführt.
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Hallo Martin,
wiederholt der Schüler die Jahrgangsstufe? Dann ist die Nachprüfung ausgeschlossen.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
das ist richtig, aber der Schüler hat die Jahrgangsstufe zunächst am Gymnasium nicht geschafft und ist dann zu uns an die Realschule gewechselt. Nach Rücksprache mit der MB-Dienststelle wenden wir bei dem Schüler Art. 53 BayEUG an (darf nicht wiederholen), weil hier explizit Gymnasium und Realschule genannt sind. Aber die Nachprüfung hätten wir ihm schon genehmigt, weil er an der Realschule die Jahrgangsstufe zum ersten Mal nicht besteht.
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Hallo Martin,
dann habt ihr vermutlich in der ASV bei der Schülerlaufbahn und der entsprechenden Wiederholung keine oder die falsche "Zusatzinfo" eingetragen. Sonst wüsste der NM, dass die Wiederholung an einer anderen Schulart war. Überprüf mal, was da drin steht.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
in der ASV/Laufbahn steht im aktuellen Schuljahr (2023/24) als Grund für Änderung "Schulartwechsel" und als Zusatzinfo "pflicht".
Im Vorjahr (2022/23 am Gymnasium) als Grund für Änderung "Vorrücken" ohne Zusatzinfo.
Grüße Martin
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Wenn es eine Pflichtwiederholung ist, dann ist eine Nachprüfung ausgeschlossen. Entweder ihr passt die Schullaufbahn an oder ihr müsst den Bericht anderweitig manipulieren (PDF-Editor).
Gruß
Stephan
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Ok, wir haben den Brief schon entsprechend angepasst.
Danke nochmal!
Grüße
Martin