11.02.2019, 19:12
Hallo Stephan,
die Sache mit der Legasthenie und LRSt-Bemerkung ist ja deutlich komplizierter geworden. Hier wären aus Sicht der Klassenleiter und/oder der Schulleitung zwei Breichte sehr hilfreich:
1) LRSt Status der Schüler in der Klasse (besonders welche Ss die besondere Berechnung haben, da diese ja nur für die Sprachen-Fachkollegen ersichtlich ist). So könnten Klassenleiter und Schulleitung überprüfen, ob die Einstellungen für die Schüler im NM dem Gutachten entsprechen.
2) Bericht der Schüler der Klasse/Schule, bei denen die LRSt-Berechnung zu einer besseren Note im Zeugnis führt (Notenschutz), als die reguläre Berechung und bei denen deshalb die entsprechende Bemerkung ins Zeugnis muss. (Meines Wissen DARF die Bemerkung auch NUR DANN erscheinen.)
Viele Grüße
Sebastian
die Sache mit der Legasthenie und LRSt-Bemerkung ist ja deutlich komplizierter geworden. Hier wären aus Sicht der Klassenleiter und/oder der Schulleitung zwei Breichte sehr hilfreich:
1) LRSt Status der Schüler in der Klasse (besonders welche Ss die besondere Berechnung haben, da diese ja nur für die Sprachen-Fachkollegen ersichtlich ist). So könnten Klassenleiter und Schulleitung überprüfen, ob die Einstellungen für die Schüler im NM dem Gutachten entsprechen.
2) Bericht der Schüler der Klasse/Schule, bei denen die LRSt-Berechnung zu einer besseren Note im Zeugnis führt (Notenschutz), als die reguläre Berechung und bei denen deshalb die entsprechende Bemerkung ins Zeugnis muss. (Meines Wissen DARF die Bemerkung auch NUR DANN erscheinen.)
Viele Grüße
Sebastian