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hallo zusammen,
hat ein schulleiter die möglichkeit eine oder mehrere ordnungsmaßnahmen von lehrern zu löschen? der fall liegt wie folgt, dass ein lehrer zwei verschärfte verweise ausgestellt hat und diese zwar wieder zurücknehmen musste, aber nicht aus dem nm gelöscht hat. ist natürlich blöd für den klassenleiter, der die sieht bzw. erscheinen sie auch im zwischenbericht. ich habe schon mehereres durchgeklickt als xs und x, da aber nichts gefunden. natürlich kann man sich das passwort des kollegen suchen und sich dann unter dem kürzel anmelden und löschen, find ich aber nicht so toll. gibt's ne andere möglichkeit?
danke für eure hilfe
liebe grüße
gretchen
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Nein, das ist die einzige Möglichkeit. Löschen kann immer nur der Verfasser.
Gruß
Stephan
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(11.12.2008, 11:48)NM-Himself schrieb: Nein, das ist die einzige Möglichkeit. Löschen kann immer nur der Verfasser.
Gruß
Stephan
Hallo,
unsere Schulleitung hatte die gleiche Frage. Allerdings vertritt sie die Ansicht, dass es nicht sein kann, dass die Schulleitung Ordnungsmaßnahmen von Lehrkräften nicht löschen kann (Sorgfaltspflicht des Schulleiters) - in diesem Fall auch einen VV, der ja eigentlich eh nur von der Schulleitung ausgestellt werden darf. Unsere Schulleitung lässt daher anfragen, ob man diese Funktion im XS-Modul zur Verfügung stellen könnte.
Als Administrator finde ich es eh sehr bedenklich, dass die Schulleitung letztlich nur über den jeweiligen persönlichen Lehreraccount diesen VV löschen könnte - damit verbunden zuerst einmal Einwahl ins Adminmodul, Auslesen des persönlichen Lehrerpasswortes, Einwahl in den persönlichen Lehreraccount ... für mich datenschutzrechtlich keine angenehme Vorstellung.
Würde mich freuen, wenn diese Funktion in irgendeiner Art und Weise für den Schulleiter ins XS eingefügt werden könnte (und wenn es nur für die Löschung fälschlich erstellter VVs wäre).
Viele Grüße
M. Hittinger
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Meine persönliche Meinung: Wenn's der Lehrer fälschlicherweise erstellt hat, dann soll er's doch auch selber löschen (und nur er) und ein Schulleiter, der charakterlich einigermaßen was auf sich hält, wird doch die Ordnungsmaßnahme erst zurückziehen, nachdem er den betreffenden Lehrer informiert hat und nicht ohne sein Wissen. Also kann's der Lehrer doch auch wieder selber löschen (wenn's denn sein muss).
Grüße
M. Braun
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Hallo,
Spitzbub hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Genau aus dem Grund kann nur der Verfasser eine Ordnungsmaßnahme löschen. Damit ist sichergestellt, dass nicht ohne das Wissen des entsprechenden Lehrers dessen Ordnungsmaßnahmen aus dem System verschwinden. Sollte sich ein Lehrer weigern, die Ordnungsmaßnahme zu löschen, hat ein Schulleiter ja die notwendigen Mittel, dies zu erzwingen.
In den sicherlich (hoffentlich) wenigen Ausnahmefällen, in den dies nicht durch gütliche Einigung geschehen kann, ist der Einsatz des Admins dann zu immer noch möglich.
Gruß
Stephan
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Hallo,
danke für die Antwort, auch wenn ich bezüglich des Löschens von verschärften Verweisen (und nur darum ging es ja) anderer Meinung bin.
Da ein verschärfter Verweis nur durch die Schulleitung vergeben werden darf, sollte die Schulleitung auch das Recht der Löschung über das XS-Modul haben.
Einen guten Rutsch ins neue Jahr und viele Grüße,
M. Hittinger
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Da magst du Recht haben. Andererseits: ein klärendes Gespräch zwischen Schulleitung und Kollegium sollte ausreichen, damit das zukünftig nicht mehr vorkommt. Ich muss gestehen, dass ich mir die Arbeit für einen entsprechenden Dialog gerne sparen würde und meine Zeit für dringendere Punkte aufheben möchte.
Gruß
Stephan
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(27.12.2008, 16:42)NM-Himself schrieb: Hallo,
Spitzbub hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Genau aus dem Grund kann nur der Verfasser eine Ordnungsmaßnahme löschen. Damit ist sichergestellt, dass nicht ohne das Wissen des entsprechenden Lehrers dessen Ordnungsmaßnahmen aus dem System verschwinden. Sollte sich ein Lehrer weigern, die Ordnungsmaßnahme zu löschen, hat ein Schulleiter ja die notwendigen Mittel, dies zu erzwingen.
In den sicherlich (hoffentlich) wenigen Ausnahmefällen, in den dies nicht durch gütliche Einigung geschehen kann, ist der Einsatz des Admins dann zu immer noch möglich.
Gruß Hallo Herr Bartunek,
wie kann ich als Admin eine Ordnungsmaßnahme löschen oder weiter bearbeiten. Eine Lehrkraft ist kurzfristig für längere Zeit schwer erkrankt und die beschriebene Vorgehensweise ist damit nicht möglich. Wir wollen das aber dringend geklärt haben, zum einen muss die zu ändernde (Formulierung) Maßnahme verschickt werden und die andere sollte bei dem Schüler spätestens zur Notenkonferenz nicht mehr angezeigt werden.
Vielen Dank!
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Hallo,
das geht nur über den Weg, das Passwort der Lehrkraft zurückzusetzen und sich dann unter diesem Login Zugang zur Ordnungsmaßnahmen zu verschaffen.
Gruß
Stephan
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(31.01.2019, 18:01)NM-Himself schrieb: Hallo,
das geht nur über den Weg, das Passwort der Lehrkraft zurückzusetzen und sich dann unter diesem Login Zugang zur Ordnungsmaßnahmen zu verschaffen.
Gruß
Stephan
Guten Morgen Herr Bartunek,
es steht doch weiter oben "der Einsatz des Admin ist dann immer noch möglich". Wo kann ich als Admin eine einzelne Maßnahme löschen? Jedesmal das Passwort des Nutzers zurück zu setzen ist ja auch affig. So hätte man wenigstens die Möglichkeit, die Maßnahme zu löschen und neu und richtig zu erstellen.
Das eigenständige Berichtsmodul ist leider auch keine Hilfe. Maßnahmen die dort geschrieben werden, werden nicht im Notenmanager angezeigt und es ist dem Kollegium nicht vermittelbar noch ein weiteres Programm neben dem Notenmanager zu verwenden.
Viele Grüße
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Hallo gipsy,
ich glaube, es wäre der Akzeptanz des Notenmanagers im Kollegium nicht zuträglich, wenn der Admin - der ja häufig der Schulleitung angehört - einfach so Ordnungsmaßnahmen löschen könnte. Der Verfasser der Ordnungsmaßnahme ist der, der sie auch löschen und bearbeiten kann und darf.
Mit "Weg über den Admin" ist genau das gemeint: der Admin kann ich im Notfall für diesen Kollegen einloggen. Durch die Änderung des Passwortes bekommt das der Kollege aber mit, es geschieht also nichts im Geheimen.
Außerdem mal ehrlich: wie oft kommt die Situation vor?
Und schließlich: das Speichern von Ordnungsmaßnahmen und das Führen einer Liste ist aus Datenschutzgründen für staatliche Schulen sowieso nicht gestattet. Daher ist in Richtung "Löschen durch Admin/Schulleitung" im Notenmanager auch nichts mehr geschehen.
Gruß
Stephan
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