29.09.2016, 09:34
Hallo Stephan,
eine Schülerin hat zwei Mal freiwillig wiederholt, beim zweiten Mal allerdings im Rahmen des Flexibilisierungsjahres. Diese Wiederholung zählt nicht zur Höchstausbildungsdauer. Der Notenmanager kann dies an den Laufbahneintragungen der ASV aber nicht erkennen und setzt Art. 55. Kann ich das im Notenmanager abändern?
Viele Grüße
Tom
eine Schülerin hat zwei Mal freiwillig wiederholt, beim zweiten Mal allerdings im Rahmen des Flexibilisierungsjahres. Diese Wiederholung zählt nicht zur Höchstausbildungsdauer. Der Notenmanager kann dies an den Laufbahneintragungen der ASV aber nicht erkennen und setzt Art. 55. Kann ich das im Notenmanager abändern?
Viele Grüße
Tom