24.02.2016, 13:41
Hallo Zusammen,
eine Klassleiterin hat Folgendes festgestellt: Ein Schüler ihrer Klasse ist auf Probe Art. 53(6) vorgerückt und hat die Probezeit bestanden. Dies (auf Probe vorgerückt) ist auf dem Notenbogen vermerkt, aber bei bestanden/nicht bestanden fehlt das Kreuzchen, dass der die Probezeit bestanden hat.
Bei einer zweiten Schülerin, die auf Probe vorgerückt ist und nicht bestanden hat, fehlt das Kreuz mit auf Probe vorgerückt ganz. Es erscheint nur der Vermerk bei Wiederholungen.
Braucht man diese Einträge nicht oder wie soll ich die Einträge ergänzen?
Herzlichen Dank schon im Voraus!
Helene Sondermaier
eine Klassleiterin hat Folgendes festgestellt: Ein Schüler ihrer Klasse ist auf Probe Art. 53(6) vorgerückt und hat die Probezeit bestanden. Dies (auf Probe vorgerückt) ist auf dem Notenbogen vermerkt, aber bei bestanden/nicht bestanden fehlt das Kreuzchen, dass der die Probezeit bestanden hat.
Bei einer zweiten Schülerin, die auf Probe vorgerückt ist und nicht bestanden hat, fehlt das Kreuz mit auf Probe vorgerückt ganz. Es erscheint nur der Vermerk bei Wiederholungen.
Braucht man diese Einträge nicht oder wie soll ich die Einträge ergänzen?
Herzlichen Dank schon im Voraus!
Helene Sondermaier