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Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zum Notenschluss. Anlass ist die Frage eines Kollegen, die heute aufkam:
In einer neunten Klasse wurden in einem zweistündigen Nebenfach bereits zwei Stegreifaufgaben geschrieben. Eine ausreichende Anzahl reiner mündlicher Noten ist ebenfalls vorhanden, so dass die Halbjahres-Noten der Schüler bereits feststehen.
Nun hat der Kollege heute eine dritte Stegreifaufgabe geschrieben, die zum zweiten Halbjahr zählen soll und die er erst nach dem Zwischenzeugnis eintragen will.
Frage: Bei uns ist morgen offizieller Notenschluss. Ist es legitim bereits zum jetzigen Zeitpunkt Noten fürs 2. HJ zu machen oder muss man erst bis zur Zeugnisvergabe warten?
Weiß da zufällig jemand Genaueres?
Gruß Schondorf
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Hallo,
grundsätzlich zählt eine Note, die im ersten Halbjahr gebildet wurde, auch zum ersten Halbjahr dazu. Der Schüler hat also prinzipiell das Recht, dass diese Note auch in das Zwischenzeugnis aufgenommen wird. Dazu gab es mal ein Gerichtsurteil, ich glaube aber nicht im Bayern.
Aber es ist für mich nachvollziehbar: Sollte sich ein Schüler durch seine Note in der Ex in der aktuellen Jahresfortgangsnote verbessern (gravierend z. B. von 4 auf 5), dann hätte er einfach ein besseres Zeugnis und darauf auch Anspruch.
Letztlich kann man nicht einfach Noten im ersten Halbjahr bilden und sagen, die gehören zum zweiten.
Da gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen und wo kein Kläger, da kein Richter. Ich persönlich würde aber einfach die Noten der Ex bis nach dem Zwischenzeugnis zurückhalten und erst danach bekannt geben. Da kann dann keiner was sagen.
Gruß
Stephan
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(04.02.2014, 17:34)NM-Himself schrieb: Letztlich kann man nicht einfach Noten im ersten Halbjahr bilden und sagen, die gehören zum zweiten.
Da gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen und wo kein Kläger, da kein Richter. Ich persönlich würde aber einfach die Noten der Ex bis nach dem Zwischenzeugnis zurückhalten und erst danach bekannt geben. Da kann dann keiner was sagen.
Gruß
Stephan
Also ich persönlich stehe da auch ein bisschen zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum man in der Phase zwischen Notenschluss und Zeugnisvergabe keine Noten machen darf bzw. sollte.
Auf der anderen Seite leuchtet ein, dass der Schüler theoretisch die Möglichkeit hätte, seine Note für das 1. HJ zu verbessern.
Aber wenn der Kollege explizit vor dem Schreiben der Stegreifaufgabe den Schülern sagt, dass die Note zum 2. HJ zählt und dass er die Noten auch erst NACH dem Zwischenzeugnis bekannt geben wird, dann verstehe ich nicht, was daran unrechtmäßig sein soll...
Oder habe ich irgendwas übersehen?!
Gruß Schondorf
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Nö, sehe ich schon genauso.
Ich würde nur den Schülern einfach gar nichts sagen. Gebildet werden die Noten im Moment des korrigierens. Wenn der Kollege also die Noten nach dem Zwischenzeugnis rausgibt und auch erst dann in den NM einträgt ist alles im grünen Bereich, denke ich. Auch ich schreibe am Freitag die zweite von drei Schulaufgaben und auch die kommt natürlich nicht mehr ins Zwischenzeugnis. Ich korrigier die aber auch vorher erst gar nicht.
Gruß
Stephan
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Und genau da scheiden sich scheinbar die Geister:
Für die einen zählt der Zeitpunkt der Notenerhebung, für die anderen der Zeitpunkt der Notenfestsetzung (Korrektur)...
Na ja - wird Zeit, dass die Jungs im KM dafür noch einen neuen Paragraphen festlegen
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Hallo,
zumindest im Regierungsbezirk Mittelfranken hilft hier das MB Rundschreiben 01 zu den Leistungsnachweisen unter II.1b weiter:
"In den Jahrgangsstufen 5 – 10 zählen Leistungserhebungen des ersten Schul-halbjahres, die nach der Zeugniskonferenz bzw. nach dem schulinternen Noten-schlusstermin durchgeführt werden, auch dann für das zweite Schulhalbjahr, wenn sie noch vor Ausgabe des Zwischenzeugnisses stattfinden."
Viele Grüße,
steve
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Wer kann das "übersetzen"??
Heißt das zu deutsch, dass man eine Stegreifaufgabe noch vor dem Zwischenzeugnis schreiben darf und dass die Noten dieser Ex dann für das 2. Halbjahr zählen?
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Hallo,
vielleicht zur Erläuterung:
Es geht ja um die ca. 1 Woche zwischen dem Notenschluss und vor dem eigentlichen Beginn des 2. Halbjahres.
Eine Stegreifaufgabe in dieser Zeit geschrieben zählt dann automatisch zum 2. Halbjahr.
Es gibt also in den Klassen 5- 10 keine notenfreie Zeit in dieser Woche mehr, da alle Leistungsnachweise zum 2. Halbjahr zählen.
Anders ist das jedoch in der Oberstufe, hier ist das Ende des Ausbildungsabschnittes entscheidend. Man kann also eigentlich nach Notenschluss und vor Beginn von 11/2 bzw. 12/2 keine Noten machen.
Jippie!?!
steve
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Besten Dank!
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Letztlich kann man nicht einfach Noten im ersten Halbjahr bilden und sagen, die gehören zum zweiten.
Ein ganzer Mann soll in der Not standhaft und noch im hohen Alter tatkräftig sein.
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Hallo Freita,
richtig, so ist es.
Gruß
Stephan