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Bekanntmachungen
Noteneinsichtnahme
#1
Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich im Zuge der Datenschutzdiskussion eine Änderung der Noteneinsichtnahme verpasst habe. In der Schulversion 3.6.55 kann ein Lehrer trotz Noteneinsicht-Einstellung "Standard" alle Noten aller Fächer in den von ihm unterrichteten Klassen sehen, was bei uns nicht erwünscht ist. Das war doch vorher die Option"unterrichtete Klassen"? Ich habe schon bei den Einstellungen nachgesehen, aber die Option "Noteneinsicht für Fachlehrer" ist nicht aktiviert. Ist das Absicht? Oder mache ich was falsch?

Gruß
Hammelburger
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#2
Hallo,

kann ich bei mir nicht nachvollziehen. Eine Noteneinsicht in andere Unterrichte hat beim Entfernen der Option "Noteneinsicher für Fachlehrer aktivieren" nur noch der Klassenleiter.

Gruß
Stephan

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#3
Hallo Stephan,

ich habe jetzt nochmal nachgesehen. Unter Einstellungen - Sonstiges ist der Haken bei "Noteneinsicht für Fachlehrer aktivieren" nicht gesetzt.
Dennoch kann ich als Fachlehrer mit Berechtigungs-Einstellung "Standard" alle Noten der Schüler die ich unterrichte über den Dialog "Schülerdaten einsehen" tatsächlich sehen. Ich kann mir auch einen Notenbogen anzeigen lassen.
Die Noten der Schüler, die ich nicht unterrichte kann ich nicht sehen.
Auch Kollegen, die nirgendwo Klassleiter sind, können alle Noten ihrer unterrichteten Schüler sehen.

Soll ich Dir die Datenbank mal zuschicken?

Gruß
Hammelburger
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#4
Nein, nicht nötig, hab's jetzt gefunden.

Ich habe aus Versehen eine Funktion, die für spätere Versionen vorgesehen ist, schon "scharf" geschaltet. Wird mit dem nächsten Update korrigiert.

Gruß
Stephan

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#5
Hallo Stephan,

ich habe noch einmal eine grundsätzliche Frage, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen:
Laut KM soll es doch so sein, dass ein Fachlehrer nur SEINE Noten sehen kann, also wenn ich M-Lehrer bin, sehe ich NICHT die Noten der Schülern in den Fächern E, D, etc.
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Oder kann ich trotzdem den Notenbogen der Schüler in der unterrichteten Klassen einsehen?
Denn das ist mit Version 3.6.52, welche zurzeit bei uns läuft, noch möglich *höchstens du hast da auch schon bereits die Funktion "scharf" gestellt*.

Danke!

P.S.: Der Haken für Noteneinsicht Fachlehrer ist übrigens NICHT gesetzt.
Zur Info: NMSV & NMAdmin auf aktuellstem Stand, Datenbank = PostgreSQL, Win10
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#6
Noten sind persönliche Daten der Lehrer, die sie bilden, und persönliche Daten der Schüler, die sie bekommen. Kein anderer Mensch darf diese Noten ohne Rechtsgrundlage sehen. Eine solche Rechtsgrundlage gibt es momentan nur für den Klassenleiter.

Das man die Noten trotz Version 3.5.52 sehen kann liegt - wie ich oben geschrieben haben - daran, dass ich aus Versehen schon eine neue Funktion aktiviert habe, die es noch gar nicht geben darf.

Gruß
Stephan

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#7
Gut, das dachte ich mir. Ich hatte die anderen Themen bzgl. dieser Frage auch schon gelesen gehabt, aber es war immer nur von Version 3.6.56 die Rede, welche ich noch nicht auf unserem System habe. Daher wollte ich mich noch einmal rückversichern, dass dies auch schon bei 3.6.52 der Fall ist...

DANKE dir!
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#8
Hallo Stephan,

laut Aussage unserer Schulleitung soll es eine Vereinbarung mit dem KM oder den MBs geben, dass die Schulleitung bis zum Jahresende Noteneinsicht in die Schülerdaten erhält, um z. B. Beratungen durchführen zu können.
Ist dir da etwas bekannt? Eine genaue Klärung soll dann erst zu Beginn des nächsten Schuljahres stattfinden.

Und noch wichtiger (vielleicht auch mal die Meinung anderer bzw. wie es an eurer Schule praktiziert wird):
Soll ich unserer Schulleitung die Noteneinsicht "freischalten" ohne dass ein KMS vorliegt, das diese angebliche Vereinbarung bzgl. des Datenschutzes regelt?

Schon mal DANKE! :kaffee:
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#9
Hallo,

ich hab da auch was gehört, aber nichts wirklich schriftliches und nichts wirklich offizielles. Ob das im Zweifelsfall Bestand hätte - keine Ahnung.

In der Vereinbarung heißt es (sinngemäß), dass sofern kein Datenschutzbeauftragter an der Schule bestellt sei solle der Schulleiter diese Rolle übernehmen und könne dann eine Entscheidung über die Noteneinsicht treffen.

Diese Entscheidung muss natürlich im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sein, d. h. der Schulleiter kann natürlich nicht einfach sagen "alle dürfen alles sehen".

Aber wie gesagt: nichts offizielles aus dem KM, alles Hörensagen, mir zugeflossen aus Verbandsmeldungen etc.

Gruß
Stephan
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#10
Servus,
bei uns gibt es eine "mündliche Dienstanweisung" von der Schulleitung, dass die Schulleitung und die Beratungslehrkraft Noteneinsicht bekommen, weil ansonsten deren Job einer vertrauensvollen Beratung gegenüber den Erziehungsberechtigten nicht zumutbar umzusetzen wäre.

Was bleibt mir als pflichtbewusster Staatsdiener übrig, als dieser Anweisung Folge zu leisten ;-) ? Nach einem entsprechenden Hinweis meinerseits auf die problematische Rechtslage habe ich eben die Einstellungen vorgenommen und kann damit ganz gut leben. Und wenn sich jemand beschwert, wasche ich meine Hände in Unschuld und warte auf die nächste Anweisung :-)

Gruß,
Robert
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#11
An meiner Schule möchte der Schulpsychologe Noteneinsicht haben. Meinen Vorschlag, dass ich ihm die Noten der Betroffenen ausdrucke, lässt er nicht gelten: dann wüsste ich ja, wer zu ihm in die Beratung kommt.
Wie wird das Problem denn an anderen Schulen gehandhabt?
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