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Bekanntmachungen
Datenschutz => Ordnungsmaßnahmen
#1
Hallo NM-Team,

ist dem Datenschutz nicht genüge getan, wenn Ordnungsmaßnahmen nur von dem Lehrer an der Stelle einsehbar sind, an der er sie auch erzeugt hat? Folgendes Szenario: Ich schreibe eine Ordnungsmaßnahme, drucke sie aus und das Sekretariat stellt fest, dass zwei Rechtschreibfehler vorhanden sind. Nun darf ich die Ordnungsmaßnahme nochmal schreiben. Was spricht dagegen, wenn im Notenmanger meine Ordnungsmaßnahmen nur für mich gespeichert werden und ich diese auch nachträglich verändern, speichern und auch löschen kann. Der Vorteil des Schreibens von Ordnungsmaßnahmen mittels NM ist doch der Eintrag der Adresse und das einheitliche Aussehen der Schreiben. Wenn ich Ordnungsmaßnahmen mit Word schreibe, kann ich sie auch auf meinem USB-Stick speichern und gegebenenfalls nachträglich noch ändern. Nur eben ist dann die Adresse nicht drin, aber sie ist trotzdem für mich gespeichert.

mfg mn.
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#2
... und auch das wäre nicht erlaubt. Es geht hier nicht darum, wer Einsicht in die OM haben soll oder nicht. Es soll/darf generell kein "elektronisches Dossier" geführt werden. Egal ob der NM die Schreiben (und die Liste) in der Datenbank speichert oder zu die OMs mit Word schreibst: nach dem Verschicken müssen sie spätestens gelöscht werden.

Da ich letzteres innerhalb des Notenmanagers aber nicht überprüfen kann fällt somit die Speicherung in der Schulversion weg. Schreiben kannst du im NM immernoch.

Gruß
Stephan
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#3
Wie wirkt sich denn die neue Richtlinie auf den Notenbogen aus? Hier standen ja immer die OM samt Kurzbegründung.

Wird über die Menge und Art der OM nun gar kein Protokoll mehr geführt?

Danke und Gruß,

Christoph Stenzenberger
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#4
Hallo NM-Team,

kann man dann keine Verfallszeit für Ordnungsmaßnahmen einführen? Ich denke an den Fall, das ich 3 Schüler beim Rauchen auf dem Schulgelände erwische. Ihnen allen muss ich nun einen Verweis schreiben, also 3 Ordnungsmaßnahmen mit fast identischem Wortlaut. Im Moment kann man eine erstellen und diese dann als Vorlage für die anderen 2 verwenden. Man könnte ja nach 3 Tagen, meinetwegen auch nach einem Tag diese als 'verschickt' markieren und danach bei der nächsten Anmeldung mit entsprechendem Datenschutzhinweis vom NM löschen lassen! So hätte man dann wenigsten noch die Möglichkeit, die Ordnungsmaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt, falls nötig, zu korrigieren.

mfg mn.
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#5
Hallo Matthias,

ich sehe das genauso kritisch wie du.

Es wird wohl so sein, dass du den Verweis für deine Raucher mit Word, Writer, etc. schreiben solltest. Dann brauchst du nur noch die Adressen austauschen. (Die Vorlage kannst du - ohne personenbezogene Angaben - also leer auf deinem Rechner vorhalten.)
Aber Achtung - kein Witz: Das Speichern-Icon (alternativ Strg-S oder Ähnliches) ist tabu, sobald sich Schülernamen bzw. -adressen auf dem Bildschirm befinden! Der Rechner dient hier nur noch als Schreibmaschine.

Von der gewohnten Liste der Ordnungsmaßnahmen auf dem Notenbogen werden wir uns verabschieden müssen. Ich bin gespannt, wie das künftig datenschutzkonform gehandhabt wird. (Durch das Sekretariat geführte handschriftliche OM-Listen?)

Viele Grüße
Jürgen.
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#6
Hallo miteienander!

Ich schätze mal, das neue Berichtemodul wird dann auch keine Möglichkeit bieten, die Ordnungsmaßnahmen irgendwie zu protokollieren...? Aus welchem Jahr sind eigentlich die Datenschutzrichtlinien, auf die sich die Datenschutzbeauftragten des KM berufen?
Bin dann auch mal gespannt, wie das Protokollieren von OM künftig datenschutzkonform gehandhabt werden kann... (Tippe auch auf handschriftlich geführte OM-Listen - durch wen auch immer. Es drängt sich manchmal schon der Verdacht auf, dass Arbeitserleichterungen für Lehrer/Verwaltungspersonal im Schulalltag nicht so gern gesehen sind - siehe auch die ESIS-Diskussion)

Viele Grüße
Georgy
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#7
Hallo,

wenn nur die Ordnungsmaßnahmen nicht mehr gespeichert werden dürfen (laut BayEUG alles vom Verweis an aufwärts) ist es dann wenigstens weiterhin möglich, die Erziehungsmaßnahmen (Hinweise/ Nacharbeit) zu speichern?
Das wäre m.E. sinnvoll und für die pädagogische Arbeit als Lehrer dringend nötig.
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#8
Es ist ein Rückschlag in die Zeit des Papier-Notenbogens - wobei den wenigstens noch *jeder* Lehrer in die Hand nehmen konnte!

Ich stelle mir auch gerade ein Elterngespräch oder einen Disziplinarausschuss ohne nachvollziehbare und vorlegbare Ordnungsmaßnahmen vor.
Was, wenn der Junior den Verweis verschwinden lässt? Der Postausgang ginge ja nochzuprüfen, aber der Wortlaut?

...ohne jetzt anarchisch wirken zu wollen: müssen die Schulen diesen neuerlichen Krampf vom "Datenschutzverein" eigentlich widerspruchslos hinnehmen? Gibt es denn keine Stelle, an der man die *berechtigten* Einwände gegen diese Regelung zumindest deutlich und in Stückzahl formulieren kann?
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#9
Diese neue Regelung macht unsere Arbeit wieder mal ein ganzes Stück schwerer!!! Leider werden wir obendrein unter Generalverdacht gestellt, die Daten zu missbrauchen. Schade!

:a_icon_no::a_icon_no::a_icon_no::a_icon_no::a_icon_no:

Aber, gibt es denn an anderen Schulen gute Ideen, wie man das Verwalten der Ordnungsmaßnahmen ohne Notenmanager (d.h. auf Papier) noch halbwegs sinnvoll und effizient gestalten kann?
Wie macht Ihr das? Bei uns werden Alternativen wohl bald diskutiert werden und ich wäre sehr dankbar für gute Ideen!

Für mich wären folgende Kriterien wichtig:

1. Man muss schnell an die Daten herankommen, sowohl um die Information zu einer OM eintragen zu können, als auch um die Informationen zu anderen OM schnell lesen zu können.

2. Man braucht einen schnellen Ãœberblick auf alle OM des Schülers, weil man ja auch angemessen reagieren will, v.a. wenn der Schüler schon viele OM bekommen hat.

3. Man will vielleicht Textbausteine übernehmen um nicht jedes Mal das Rad neue erfinden zu müssen.

4. ?

Andreas
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#10
Hallo zusammen,

eine Listenführung über die OM ist wohl nur für den Hausgebrauch notwendig. Aus meinen Gesprächen mit KM Mitarbeitern sieht es wohl so aus, dass es keine Rechtsvorschrift gibt, dass eine Schule eine solche Liste führen muss oder gar diese Liste auf dem Notenbogen festhalten soll. Das Muster des Notenbogens wurde irgendwann einmal von einem Lehrer/mehreren Lehrern (?) so entworfen - zu einer Zeit, wo elektronische Datenverarbeitung noch keine Rolle spielte.

Insofern gilt: jede Schule führt sich eine Liste, eine Eintragung auf dem Notenbogen am Ende Schuljahres ist meines Wissens nicht notwendig.

Was das Handling betrifft sehe ich schwarz: bei aller Gewissenhaftigkeit bei meiner Arbeit als Lehrer. Wenn ich einen Hinweis oder Verweis schreiben muss (so schon lästig genug) werde ich nicht immer die Zeit finden oder dran denken, zuerst an einen sichereren Ort zu laufen (Sekretariat), in einer Liste nachzuschauen, ob der Schüler schon Ordnungsmaßnahmen erhalten hat, ...

Und zuletzt: was das Schreiben der OM betrifft werde ich Berichtemodul eine Lösung finden können. Vorausgesetzt, beim Schreiben der OM werden ausschließlich Serienbrieffelder verwendet und nicht ein einziger Name oder eine Adresse direkt hineingeschrieben, kann das Schreiben natürlich als Muster gespeichert werden. Es muss sichergestellt werden, dass das Dokument keinerlei persönliche Daten enthält und auf keinen Fall mit einem Schüler in Verbindung gebracht werden kann (z. B. über den Dateinamen). Hier ist dann eine Schulung der Kollegen dringend notwendig!

Ich werde das Berichtemodul möglicherweise so erweitern, dass das Programm beim Speichern das Dokument durchsucht, ob noch irgendein Empfängername oder ähnliches enthalten ist und gibt dann eine Warnung aus.

Gruß
Stephan


@mnerlich

Auf ein "automatisches Löschen nach 3 Tagen" lasse ich mich erst gar nicht ein. Es heißt, dass die Schreiben spätestens nach dem Senden gelöscht werden müssen. Wenn das noch am gleichen Tag geschieht wären 3 Tage deutlich zu viel. Und was ist, wenn jemand einen Verweis am Freitag vor den Ferien ausstellt und dann der NM 14 tage nicht mehr gestartet wird? Da kommt dann gleich das nächste Schreiben oder der Einsatz des NM wird gleich ganz untersagt.

Gruß
Stephan

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#11
Hallo Stephan!

Hätte jetzt doch nochmal ein paar Fragen zu diesem (sehr lästigen und ärgerlichen) Thema:
1. Wie sieht es denn mit dem Vorschlag von Steve aus? Laut dem KMS gilt das Verbot der elektronischen Speicherung ja nur für Ordnungsmaßnahmen und das ist laut BayEug alles ab Verweis aufwärts, also keine Hinweise, Nacharbeiten, Nachholtermine, ...?
2. Wenn die Ordnungsmaßnahmen im Notenbogen/Zwischenbericht nicht mehr aufgenommen werden müssen/sollen/dürfen, wäre es dann möglich, den Notenbogen/Zwischenbericht im NM entsprechend so umzugestalten, dass dieses Feld nicht mehr erscheint?

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#12
Hallo Georgy,

zu 1. kann ich ja noch mal nachfragen. Aus meinen Telefonaten würde ich aber mal ableiten, dass generell ein "elektronisches Dossier" nicht gewünscht sei. Das würde die Sache auch noch skurriler machen: einen Hinweis wegen eines Vergehens x dürfte ich erfassen, den Verweis, den man vielleicht wegen wiederholtem Vergehen x geben würde, dann aber nicht.

zu 2. Aus dem Zwischenbericht fliegt das natürlich demnächst raus (kann natürlich jede Schule auch per Mausklick für sich erledigen), beim Notenbogen werde ich erst einmal nichts ändern. Vielleicht möchten ja einige Schule dort manuell die wichtigsten Vergehen eintragen. Das ist ja nicht verboten.

Gruß
Stephan

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#13
Hallo Admins!

Meiner Meinung nach treiben hier böse Geister ihr Spiel mit uns. Es gibt etliche Kolleginnen und Kollegen, die den Notenmanager skeptisch sehen oder ihn sogar hassen. Denen war es auch von Anfang an ein Dorn im Auge, dass der Schulleiter ALLE Noten sieht.
Laut Info von Stephan, dürfen in Zukunft auch die Schulleiter die Noten nicht mehr sehen.

Ob ihr es glaubt oder nicht: Viele solche Kollegen haben Kontakte bis ins KM und versuchen auf biegen und brechen den Notenmanager kaputt zu machen. Und der Datenschutz ist (ein Teil) ihrer Waffe. Ich hoffe, dass die Datenschützer nicht noch ganz durchdrehen.

Und hoffentlich drehen die Legastheniker-Fetischisten nicht auch noch durch. Eine Waffe derselben Kollegen ...

Gruß

Hans
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#14
Hallo Stephan!

Zu 1.: Erstmal schon im Voraus vielen Dank für Deine Mühen bei diesem Punkt! Es würde die Sache vielleicht skuriler machen, aber es wäre dann doch für die Kollegen transparenter und wenigstens ein bisschen eine Arbeitserleichterung, wenn der Kollege nicht wegen jeder Nacharbeit den Schülerakt durchsuchen oder ins Sekretariat, zum Klassleiter oder zu sonst wem rennen muss... Was das Nachfragen betrifft: ich weiß nicht, wenn dann sollen die im KM in ihrem KMS das halt auch so formulieren, dass keine elektronischen Dossiers erlaubt sind...

Viele Grüße
Georgy
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#15
Hallo Programmiergott,

wenn die Ordnungsmaßnahmen nicht mehr im NM und damit auch nicht mehr im elektronische Notenbogen stehen, müssen Schulen wieder zusätzlich für jeden Schüler ein Blatt anlegen, auf dem diese Maßnahmen dokumentiert sind.

Sicherheitshalber wird es wohl in jeder Schule elektronische Klassenordner geben, in denen RTF-Dokumente der Maßnahmen abgelegt werden, damit bei Fehlern eine Korrektur ohne komplettes Neuschreiben möglich ist. Das wurde vor NM-Zeiten auch so gemacht. Datenschutz hin oder her.

Mein Vorschlag: Bau doch nicht alle Restriktionen unabänderlich in den NM ein, sondern mache Einstellungen möglich. Defaultmäßig soll ja alles so sein, wie es der Datenschutz will.
Die Autoindustrie baut doch auch keine Autos, die nur so schnell fahren wie es die jeweils nationalen Tempolimits erlauben.
Damit werden die Autofahrer zur Selbstdisziplin gezwungen.
Die gleiche Selbstverantwortung kann man auch von Schulen erwarten.


Gruß
Andreas



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