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Bekanntmachungen
Entwerten von Fachnoten?
#1
Hallo NM-Forum,

mir ist noch nicht ganz klar, wie ich bei einem neu eingetretenen Schueler mit Nachholfrist z.B. in Chemie, der schon eine muendliche Note besitzt, dieses Fach zum Zwischenzeugnis entwerten kann? Also Allgemein: Wie kann ich die Gesamtnote eines Faches, obwohl Einzelnoten vorhanden sind, fuers Zwischenzeugnis entwerten und dafuer, aus welchen Gruenden auch immer, im Zeugnis ein '---' bekommen?

mfg mn.
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#2
jetzt müssten wir uns einmal gemeinsam überlegen (das meine ich ernst, ich bin da jetzt auch nicht so sicher), wie es sich mit den noten für einen schüler mit nachholfrist verhält.

so wie ich die rso verstehe, so muss der schüler am ende einer nachholfrist eine prüfung ablegen, die dann wohl seine note bestimmt. wie werden da die noten aus exen/mdl. noten eingerechnet? dürfen sie überhaupt eingerechnet werden, da sie ja in einer phase gebildet wurden, in der der schüler noch nachholfrist hat? falls ja, wie?

mit anderen worten bzw. nach meinem gefühl hätte ich gesagt, dass wenn der schüler z.b. bis zum zwischenzeugnis nachholfrist hat, so schreibt er zwar alle exen mit und erhält vielleicht auch eine mdl. note, die noten dürfen aber weder zu dem zeitpunkt noch später in seine zeugnisnote eingerechnet werden. eine eintragung in den notenmanager macht also keinen sinn und sollte gar nicht erst vorgenommen werden.

aber wie gesagt: nach meinem gefühl! ich hoffe auf weitere meinungen.

gruß
stephan
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#3
Hallo NM-Team,

koennte man nicht z.B. eine paedagogischen Note '0' oder 'X' als Entwertung der Fachnote programmieren, da auch dort eine Begruendung eingegeben werden muss, die dann in einem solchen Fall auch im Zeugnis zu den Bemerkungen gesetzt werden koennte??? Wuerde dies nicht, meiner Meinung nach, das Entwerten einer Fachnote - egal fuer welches Zeugnis - sehr flexibel machen!?!

mfg mn.
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#4
das ist meines erachtens nicht praktikabel. zur erinnerung: der notenmanager ersetzt den handschriftlichen notenbogen und druckt diesen ja auch zur ablage im schülerakt aus. und dann gilt es: sind noten eingetragen, müssen diese noten auch zu einer jahresnote verrechnet werden. sollen noten nicht zählen, dann dürfen sie auch nicht eingetragen werden.

außerdem sehe ich nicht den sinn darin, warum ich mir die mühe machen sollte, die noten eines schülers einzutragen, um dann wieder durch eine weitere eingabe dem notenmanager mitzuteilen, dass die noten aber eigentlich gar nicht gelten! ich will doch arbeit erleichtern und nicht zusätzliche arbeit erzeugen.

gruß
stephan
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#5
Hallo NM-Team,

ich weiss aus eigener Programmiererfahrung, dass man ueberzeugt werden will, bevor man sein Programm aendert. Deshalb ein sinnvolles Beispiel: Schueler treten kurz vorm Zwischenzeugnis ein, erzielen einige Noten in Faechern, in denen sie keine Probezeit haben, die Schulleitung beschliesst in der Klassenkonferenz jedoch, dass aufgrund der wenigen Noten noch keine Zwischenzeugnisnoten mit einer entsprechenden Bemerkung im Zeugnis vergeben werden. Die vorhandenen Noten zaehlen aber schon fuers Jahreszeugnis! Dann ist doch die Entwertung zum Zwischenzeugnis mittels der paedagogischen Noten und zugehoeriger Bemerkung in den jeweiligen Faechern der einfachste, schnellste und flexibelste Weg, oder?

mfg mn.
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#6
aber kriegt er dann - so ist meine erfahrung - sowieso gar kein zeugnis?
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