26.01.2010, 23:35
kann man eine Mitteilung über eine schlechte Leistung an die Eltern versenden, ohne dass diese als Ordnungsmaßnahme verbucht wird?
Notenmitteilung
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26.01.2010, 23:35
kann man eine Mitteilung über eine schlechte Leistung an die Eltern versenden, ohne dass diese als Ordnungsmaßnahme verbucht wird?
27.01.2010, 09:36
Ja natürlich: Textverarbeitung öffnen, Briefvorlage der Schule hernehmen ...
Wenn du es im Notenmanager machen möchtest musst du eben die Ordnungsmaßnahme erstellen, drucken und dann wieder löschen. Gruß Stephan
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29.01.2010, 17:10
Sorry, aber wo ist Textverarbeitung???
29.01.2010, 21:10
(27.01.2010, 09:36)NM-Himself schrieb: Ja natürlich: Textverarbeitung öffnen, Briefvorlage der Schule hernehmen ...Er meint, einfach mit Word schreiben.... (27.01.2010, 09:36)NM-Himself schrieb: Wenn du es im Notenmanager machen möchtest musst du eben die Ordnungsmaßnahme erstellen, drucken und dann wieder löschen.wäre dann auch datenschutzrechtlich korrekt ;-) Im Ernst, um "bequem" einen Brief an die Eltern zu schicken, schreibe ich einen Hinweis und lösche ihn nach dem Ausdruck wieder.
LG Harry
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