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Hallo Stephan,
du hast bei deinem Update 3.4.22 vom 27.01.2008
Folgende Änderung vorgenommen:
Mitteilungen zum Zwischenzeugnis Gymnasium: richtiger Paragraph 71 wird gedruckt
Ich habe festgestellt, dass in der Betreffzeile der Paragraph 71 steht, aber nicht auf dem Abschnitt, den die Eltern unterschreiben müssen.
Gruß
Ruth
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Hallo,
beim Ausdruck des Schreibens zu den Absinkenden Leistungen wird automatisch der Artikel des BayEUG mit angegeben, nach welchem ein Schüler nicht wiederholen darf.
In der automatischen Meldung darüber ist wohl ein Tippfehler. Statt "Artikel 53 Absatz 3 BayEUG" steht dort nur "Artikel 3". Wäre super, wenn das recht rasch korrigiert werden könnte, damit wir die Mitteilugen bald versenden könnten.
Bereits im Voraus vielen Dank für die Mühen.
Ulli
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Tut mir leid, kann ich nicht nachvollziehen. Wir sprechen wirklich vom Bericht "Absinkende Leistungen" und nicht von den Mitteilungen zum Zwischenzeugnis, ja?
Nur um die Rahmenbedingungen abzugleichen: Hast du in den "Einstellungen -> Sonstiges" einen Haken bei "Neue Berichte" verwenden?
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Danke für die Schnelle Antwort.
Das Problem hat sich erledigt. Funktioniert jetzt (Warum auch immer). Das Schreiben "absinkende Leistungen" nutzen wir für das Zwischenzeugnis, da man hier den Text editieren kann.
Ulli