Beiträge: 12
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2018
Hallo Stephan,
nur eine kurze Frage zur absoluten Klärung.
Wann ist der Termin, ab dem Noten zum 2.Halbjahr gerechnet werden? besonders wichtig für Klassen, die kein ZZ bekommen.
Wird der Termin irgendwo von uns eingetragen? wenn ja wo?
Oder ist er global festgelegt und unveränderbar?
Sorry, hab lange gesucht, aber keine ganz konkrete und klare Antwort gefunden.
Danke vorab.
Kurt
Beiträge: 283
Themen: 30
Registriert seit: Oct 2003
Aus dem Handbuch SV:
"Funktion "Neues Halbjahr" starten
Insbesondere wichtig, wenn einige Klassen Notenbilder und kein Zwischenzeugnis erhalten. Durch die Funktion "Neues Halbjahr" werden auch für die Schüler dieser Klassen die Zwischenzeugnisnoten fixiert."
Gruß Thomas
Beiträge: 18.384
Themen: 817
Registriert seit: Sep 2003
Hallo,
Thomas hat zwar recht, aber der Termin der Noteneintragung (!) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Alle Noten, die vor dem Zwischenzeugnistermin (= Ende des ersten Halbjahres gemäß Schulordnung) eingetragen werden, werden vom Notenmanager zum ersten Halbjahr gezählt. Unabhängig davon, ob eine Klasse ein Zeugnis bekommt oder nicht.
Die Möglichkeit, schon früher Noten für das zweite Halbjahr einzutragen, gibt es aus juristischen Gründen nicht mehr.
Gruß
Stephan
Beiträge: 12
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2018
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Entschuldigt, wenn ich nochmals nachfrage um es komplett klarzustellen:
D.h. alle Noten, die noch am 14.2.2020 bis 23:59 eingetragen werden, zählen zum 1.Halbjahr?
unabhängig von der Funktion "Neues Halbjahr" ?
und der 14.2. ist auch nicht vom Administrator veränderbar?
Beiträge: 18.384
Themen: 817
Registriert seit: Sep 2003
Richtig: bei der Notenvollständigkeitsprüfung würde eine Note vom 14.02.2020 23:59 zum ersten Halbjahr gezählt. Entsprechend wäre sie ab dem 15.02.2020 00:01 im Notenmanager ausgegraut und für den Lehrer nicht mehr zu ändern.
Die Funktion "Neues Halbjahr" brauchst du nur, um die Noten für das erste Halbjahr festzuschreiben. Diese Funktion solltest du laufen lassen, bevor Noten für das zweite Halbjahr eingetragen werden.
Das Festschreiben der Noten ist notwendig, da ein Schüler nachträglich noch ein Zwischenzeugnis verlangen kann. Das ist dann nur möglich, wenn der Notenstand zum 14.2. in der Datenbank fixiert wurde.
Natürlich kannst den Zwischenzeugnistermin verändern, aber dann stimmen eben die Ausdrucke der Zwischenzeugnisse nicht mehr.
Gruß
Stephan
Beiträge: 12
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2018
Danke, Stephan, für die Klarstellung.