24.01.2008, 18:24
LDO §27 (4)
...Der Schulleiter sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der schriftlichen Aufgaben über das ganze Schuljahr sowie für die Angemessenheit der Aufgabenstellung und der Benotung durch die Lehrkräfte...
"Sorgen" heißt für mich nicht "dienstlich anweisen", dass er Genaueres über meine Notengebung wissen will.
...Der Schulleiter sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der schriftlichen Aufgaben über das ganze Schuljahr sowie für die Angemessenheit der Aufgabenstellung und der Benotung durch die Lehrkräfte...
"Sorgen" heißt für mich nicht "dienstlich anweisen", dass er Genaueres über meine Notengebung wissen will.
vlg
bkahl
bkahl