07.07.2020, 19:23
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als aufzubauende Schule dürfen wir erstmals einem Abschlussjahrgang ein Zeugnis ausstellen. Die Angaben im NM habe ich berücksichtigt, aber gerne würde ich mal das Muster des Staatsministerium sehen. Ich kann es nicht googln und meine Schulleitung hat nur in einer Sekundärliteratur eine ziemlich unscharfe Version gefunden, die nicht auszudrucken geschweige denn lesbar war.
Kann mir jemand weiterhelfen und das Muster zur Verfügung stellen oder einen Ansicht/Download-Ort nennen!
Wäre super!
Clemens
PS: § 31 der RSO Zwischen- und Jahreszeugnisse
(1) 1Über die in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern erzielten Leistungen werden am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar Zwischenzeugnisse und am letzten Unterrichtstag des Schuljahres Jahreszeugnisse nach den vom Staatsministerium herausgegebenen Mustern ausgegeben. 2Die Teilnahme am Wahlunterricht wird durch eine den erzielten Fortschritt kennzeichnende Bemerkung bestätigt; ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht wird nicht erwähnt.
als aufzubauende Schule dürfen wir erstmals einem Abschlussjahrgang ein Zeugnis ausstellen. Die Angaben im NM habe ich berücksichtigt, aber gerne würde ich mal das Muster des Staatsministerium sehen. Ich kann es nicht googln und meine Schulleitung hat nur in einer Sekundärliteratur eine ziemlich unscharfe Version gefunden, die nicht auszudrucken geschweige denn lesbar war.
Kann mir jemand weiterhelfen und das Muster zur Verfügung stellen oder einen Ansicht/Download-Ort nennen!
Wäre super!
Clemens
PS: § 31 der RSO Zwischen- und Jahreszeugnisse
(1) 1Über die in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern erzielten Leistungen werden am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar Zwischenzeugnisse und am letzten Unterrichtstag des Schuljahres Jahreszeugnisse nach den vom Staatsministerium herausgegebenen Mustern ausgegeben. 2Die Teilnahme am Wahlunterricht wird durch eine den erzielten Fortschritt kennzeichnende Bemerkung bestätigt; ohne ausreichenden Erfolg besuchter Wahlunterricht wird nicht erwähnt.