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Bekanntmachungen
Bericht Vorrückung
#1
Hallo Stephan,

siehst du eine Möglichkeit, in den bestehenden "Bericht Vorrückung" noch ein e) für Vorrücken auf Probe nach Art. 53 (6) Satz 2 BayEUG, ein f) für Art. 53 (5) BayEUG = Befreiung von den Folgen des Art. 53 (3), ein g) für § 15 (3) RSO = Befreiung von der Höchstausbildungsdauer und ein h) § 29 (3) RSO = Jahrgangsstufe nicht bestanden, Wiederholung möglich, gilt aber nicht als Wiederholungsjahr einzubauen?


Das wichtigste in diesem Jahr wäre aber glaub das oben erwähnte e)...

Danke Dir schon mal!

Viele Grüße
Georgy
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#2
Hallo Georgy,

kann ich dir nicht zusichern. Am besten wäre es für euch, den Bericht über das Berichtemodul selber anzupassen (Vorlage gibt es hier im Forum).

Gruß
Stephan
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#3
Hallo Stephan,


Danke schon mal für die Antwort! Vielleicht schaffst Du es ja doch...;-) Könnte mir trotzdem jemand auf die Schnelle den Link für die Vorlage schicken? Wäre klasse!

Danke schon mal!

Viele Grüße
Georgy
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#4
Schau mal in das Forum hier: https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=41

da gibt es eine Vorlage für das Gymnasium von steve und eine Vorlage für die RS von mir.

Gruß
Stephan
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#5
Hallo Stephan,
ich möchte Georgys Vorschlag noch einmal aufgreifen.
Nachdem wirklich ALLE Realschulen betroffen sind, wäre es unserer Meinung nach wirklich sinnvoll zumindest den Fall e) für alle einzubauen. Wir schlagen folgende Formulierung vor:
e) Die Lehrerkonferenz hat gemäß Art. 53 (6) Satz 2 BayEUG beschlossen, Ihrem Sohn/ Ihrer Tochter das Vorrücken auf Probe zu gewähren. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Die Probezeit dauert bis zum Termin des Zwischenzeugnisses. Im Falle des Nicht-Bestehens der Probezeit gilt der Rücktritt NICHT als Wiederholungsjahr.

Gruß
KuWi
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#6
Hallo Stephan,

ich habe noch eine Anmerkung zum "Bericht Vorrücken":
Kann man beim Blatt "Empfehlungen der Schüle für XY" nur für dieses Schuljahr aufgrund des neuen KMS das "Wiederholen" durch "freiwilliges Wiederholen" ersetzen?
Ebenso beim Blatt "Erklärung / Antrag" - dort müsste bei 1. ebenfalls "freiwillig wiederholen" stehen.

Ich hoffe ja, dass dies endlich mal das letzte KMS diesbezüglich war...

DANKE!
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#7
Hallo Stephan,

danke fürs Einarbeiten und das Update.
Bitte noch den Grammatikfehler (...Ihrem Sohn...) ausbessern, dann können wir loslegen.

Danke nochmals.
Grüße aus dem Krater.
KuWi
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#8
@Adler: müssten man dann icht auf der ersten Seite unter a) konsequenterweise auch "freiwillig" einfügen, damit dann alles zusammen passt? Eine Pflichtwiederholung ist für dieses Jahr ja wohl eher ausgeschlossen.

Gruß
Stephan
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#9
Jupp, stimmt. da hast du recht. Wenn dann sollte man alles korrekt formulieren ;-)
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