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Bekanntmachungen
§53 und Vorrücken auf Probe
#1
Hallo Stephan,

ein Schüler hatte im letzten Schuljahr die 7. Klasse nicht bestanden, konnte jedoch auf Probe vorrücken. Die Probezeit hat er nicht bestanden und so muss er in die 7. als Pflichtwiederholer zurück. Damit erhält er auch den § 53. Was ist alles einzustellen, damit bei der Aktualisierung der Daten auch im NM die Wiederholung und der § 53 angezeigt werden?

Gruß
Lope
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#2
Hallo Lope,

die Tabelle unter http://www.asv.bayern.de/wiki/datenpfleg...bahn/start wurde vorab mit mir abgestimmt. Wenn du also "Rücktritt" und "Pflicht" einträgst sollte der Notenmanager das richtig interpretieren.

Allerdings muss ich gestehen: ich habe das bisher zwar schon programmiert aber wegen Zeitmangel noch nicht ausführlich getestet, ob die Exportdaten vom NM richtig gelesen werden.

Gruß
Stephan
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#3
Hallo Stephan,

mit Rücktritt und Pflicht hab ich's zuerst probiert. Da ist keine Änderung erfolgt; das Vorrücken auf Probe blieb angehakt. Dann hab ich mal auf Wiederholung und Pflicht geändert, was aber nichts bewirkt hat.
Ich werd's nochmal mit Rücktritt versuchen und dann berichten.

Gruß
Lope
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#4
Hallo Lope,

lass dich nicht von dem Haken "Vorrücken auf Probe" irritieren. Das ist ein Datenfeld, dass so 1:1 aus der WinSD kommt. Nach der erfolgreichen Umstellung auf die ASV wird es das in dieser Form nicht mehr geben.

Entscheidend ist, ob die Liste der Wiederholungen mit Grund stimmt, nur dann wird in den Dialogen auch der Artikel korrekt angezeigt.

Gruß
Stephan
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#5
Hallo Stephan,

alles in Ordnung. Aktualisierung ok. Wahrscheinlich war der Haken bei "Schülerlaufbahn" nicht gesetzt roll

Gruß
Lope
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#6
Hallo Stefan,

kann man im Notenmanager in Bezug auf "Vorrücken auf Probe" das Feld best./nicht best. aktivieren oder muss eine neue Übernahme der Schülerdaten aus der ASV erfolgen?

Gruß, Petra
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#7
Hallo Petra,

Laufbahndaten können im NM nicht bearbeitet werden. Das geschieht immer über die Schulverwaltung (jetzt also ASV) und muss dann in den NM übertragen werden.

Gruß
Stephan
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