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Hallo,
wie soll ein Schulpsychologe, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, einem Klassenleiter erklären, weshalb er die Noten eines bestimmten Schülers wissen will, den er gar nicht unterrichtet?
"Für Schulpsychologen gilt bei der Einzelberatung die Verschwiegenheitspflicht, die in § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB verankert ist. Nach dieser Bestimmung des Strafgesetzbuchs wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das ihm als Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist.
...
'Geheimnis' im Sinne des § 203 Abs. 1 StGB kann schon der Name eines Klienten oder die Tatsache seiner Beratung sein. ..."
Quelle: Bayerisches Verwaltungsportal (
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=k&showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000032955&st=vv)
Grüße
Andromeda
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hallo stephan,
wie meinst du das mit der mail vom brlv? soll die an die schulen, die mitglieder rausgegangen sein oder hast nur du die bekommen? ich hab nichts gekriegt.
zweite frage:
gibt es vielleicht irgendwo in der forums- und notenmanagergemeinschaft schon einen protestbrief gegen diesen datenschutz-wahnsinn. wir würden an unserer schule gerne aktiv werden, aber ich muss ehrlich sagen, dass ich im moment nicht mehr die kraft habe, noch etwas entsprechendes zu formulieren. unsere schulleiterin ist erkrankt und wir in der schulleitung wissen überhaupt nicht mehr, wie wir alles gebacken bekommen sollen.
liebe grüße an alle
christina
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Registriert seit: Jan 2006
Hallo miteinander!
Anbei der Wortlaut der e-mail, die heute an die Schulen raus gegangen ist:
"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchten wir auf den Informationsbrief zu den angedachten Datenschutzregelungen hinweisen und bitten Sie, die Informationen auch ihrem Kollegium mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia Jacob und Ulrich Babl im Autrag des Vorsitzenden Anton Huber
Datenschutzregelung sorgt für großen Unmut und macht pädagogische Arbeit an den Schulen unmöglich
Die aktuellen Anweisungen an die Schulleitungen zur Regelung des Datenschutzes sind derart stringent, dass eine sinnvolle pädagogische (Beratungs-)Arbeit an den Schulen nun nicht mehr möglich ist. Die abl-Lehrerverbände haben immer wieder ihre großen Bedenken geäußert und der brlv war in den zurückliegenden Tagen aktiv, um eine gemeinsame Initiative der Lehrer- und Schulleitungsverbände zu starten. Für heute ist ein Krisentreffen der Verbände mit Vertretern des Kultusministeriums in München terminiert, um die Problematik nochmals zu diskutieren sowie das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Ursache für die völlig überzogenen und nicht praktikablen Vorgaben liegt wohl beim Datenschutzbeauftragten Dr. Thomas Petri.
So bitte ich um Unterstützung für gemeinsame Maßnahmen, die wir vereinbaren werden. Natürlich ist es sinnvoll, Mitglieder des Bayerischen Landtags zu kontaktieren, um ihnen mitzuteilen, dass mit der Umsetzung der Vorgaben des KMS v. 01.02.2012 Nr. I.5-5 0 1372.0/110/13 den Lehrkräften und den Schulleitungen soweit die Hände gebunden sind, dass man u. a. Beratungsgespräche mit Eltern und Schülern nicht mehr sinnvoll führen kann. Die Rückkehr zu Verfahrensweisen aus der Mitte des letzten Jahrhunderts (z. B. Notenblätter auf Papier) kann doch nicht ernsthaft gewollt sein und ist wegen des Verwaltungsaufwands auch nicht zu rechtfertigen, wenn gleichzeitig moderne Informations- und Kommunikationstechniken zur Verfügung stehen.
Wir werden über den aktuellen Stand weiter berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Huber
brlv-Vorsitzender"
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09.02.2012, 20:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2012, 20:36 von gretchen.)
hallo stephan,
zu dem von georgy erwähnten schreiben gibt's ja nun heute was neues. der brlv hat den datenschutz-wahnsinn vorerst gestoppt. ich habe das schreiben des brlv gerade per e-mail an dich gesendet, falls du es noch nicht erhalten hast. so wie ich das verstehe, hat sich doch dann das neue update erstmal erledigt, oder? der datenschutz-wahnsinn ist doch nun erstmal gestoppt. wir werden auf jeden fall bis nächste woche einiges versuchen zu verfassen. vielleicht haben ja auch hier in der notenmanagergemeinschaft einige ideen, was man hier weitergeben könnte, damit dieser spuk bald beendet ist und nie wieder auftaucht.
liebe grüße
christina
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Das neue Schreiben habe ich leider noch nicht erhalten. Vielleicht kannst Du es hier posten? Wäre super! Vielen Dank schon mal!
Hab mich auf jeden Fall schon mal an einen mir bekannten Landtagsabgeordneten gewandt...
Viele Grüße
Georgy
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Registriert seit: Sep 2003
Hallo,
nein, ganz so ist es nicht. In dem Schreiben steht:
Zitat:Da in wenigen Monaten ohnehin im Zusammenhang mit der Einführung der neuen ASD Änderungen der einschlägigen Verordnungen zum Datenschutz beabsichtigt sind, sehen die Verbände augenblicklich keine Notwendigkeit, die an den Realschulen vielfach genutzten Notenverwaltungsprogramme jetzt zu ändern.
Die Verbände sind hier leider nicht ausschlaggebend sondern die Vorgaben des KM. Und da hat sich nichts geändert.
Zitat:Entsprechende Informationen sind umgehend an die Hersteller der Programme gegeben worden.
Das ist geschehen. In diesem Schreiben, das persönlich an mich gegangen ist und das ich daher hier nicht veröffentlichen möchte, wird darum gebeten, dass "nach Vorlage der entsprechenden Rahmenbedingungen" die Änderungen schnellstmöglich rückgängig gemacht werden (was ja in meinem Interesse liegt). Diese geänderten Rahmenbedingungen liegen aber noch nicht vor.
Gruß
Stephan
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Registriert seit: Jan 2006
Hallo miteinander!
Ich will das Thema nicht noch einmal aufwärmen, hätte aber doch noch eine Frage dazu, die mir vielleicht der ein oder andere beantworten kann:
Wie ist es denn mit der Speicherung der Ordnungsmaßnahmen, wenn die Eltern ihr Einverständnis dazu geben?
Vielen Dank für eure Antworten
Viele Grüße
Georgy
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Registriert seit: Sep 2003
Hallo Georgy,
die Frage hab ich auch schon an das KM gestellt: könnte man nicht an die Eltern ein Schreiben herausgeben, auf dem Sie einfach angeben können, ob Sie der Speicherung zustimmen oder nicht?
Antwort: Eltern könnten sich genötigt fühlen ihr Einverständnis zu erklären, weil Sie sonst Nachteile für ihr Kind oder eine Stigmatisierung befürchten.
Daher wird auch dieser Weg abgelehnt.
Gruß
Stephan