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Nach §67(3) GSO erhalten SchülerInnen, die die Jgst. freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jgst. nicht erreichen, eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Zeugnisses gestattet wird. Gibt es eine Möglichkeit, diese Bestätigung mit dem Notenmanager zu erstellen?
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Nein, momentan nicht. Hast du ein Muster für ein solches Schreiben? Das könntest du mir zumailen oder faxen und ich schau mal, ob sich das leicht integrieren lässt.
Gruß
Stephan
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hallo stephan und eva,
ich hab' das ja schon letztes jahr mal angefragt. im prinzip schaut das genauso aus wie ein zeugnis, nur dass anstatt "jahreszeugnis" "bescheinigung" drüber steht. von mir aus kann man auch noch den paragraphen der rso zufügen, muss aber nicht sein.
liebe grüße
gretchen
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Ich möchte nur rückfragen, ob das mittlerweile geht da ich genau diesen Fall habe.
Gruß
Andreas
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Im Zeugnisdialog findest du eine Checkbox "Bescheinigung", ....
Gruß
Stephan
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Hallo, im Zeugnisdialog kann man einen Haken bei Bescheinigung setzen,
dann steht Bescheinigung drüber.
LG Harry