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Ordnungsmaßnahmen sind nur für ein Schuljahr gespeichert und danach wieder gelöscht. Werden im neuen Schuljahr für Schüler, die bereits "vorbestraft" sind, wieder Ordnungsmaßnahmen (meistens dann verschärfte) fällig, so kann im NM kein Einblick mehr genommen werden. Es bleibt nur der umständliche und lästige Weg ins Archiv, um die Schülerakte einzusehen. Gibt es im NM die Möglichkeit, dieses Problem zu lösen? Die gespeicherten Ordnungsmaßnahmen müssten doch als Stammdaten vorhanden und bearbeitbar sein, wohlwissend, dass es sich dabei um "sensible, personenbezogene Daten" handelt.
Roland
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(05.12.2008, 13:40)Eirich schrieb: ...wohlwissend, dass es sich dabei um "sensible, personenbezogene Daten" handelt...
Und genau deswegen ist das wegen Datenschutzgründen digital nicht erlaubt.
"Analog" = Schülerakt eben schon. Deswegen immer im Akt nachkucken oder eine "analoge" Liste anlegen.
vlg
bkahl
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Danke für die Info! Hatte mir das schon gedacht. Hättest du vielleicht noch einen Vorschlag für eine sinnvolle Handhabung einer analogen Liste? Wäre dir sehr dankbar.
Roland
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Hallo Roland,
die Sache mit dem Datenschutz ist immer ein Eiertanz. Grundsätzlich heißt es (natürlich nur sinngemäß), dass Daten gespeichert werden dürfen, wenn sie - im Falle der Schulen - für unsere tägliche, pädagogische und verwaltungstechnische Arbeit notwendig sind. Das sind Ordnungsmaßnahmen aus vergangenen Jahren sicherlich nicht.
Allerdings dürfen Daten auch elektronisch archiviert werden. ElSa - ich arbeite gerade am Handbuch - wird ein elektronischen Dokumentenarchiv beinhalten. Dann lässt sich - ohne Gang ins Archiv oder Griff zum Schülerbogen - der Notenbogen eines vergangenen Jahres aufrufen und anzeigen. Bestimmte Daten werden auch anderweitig archiviert (z. B. die reine Anzahl von Ordnungsmaßnahmen).
Weiterhin werden diese Daten nicht jedem Lehrer zugänglich sein.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan!
Danke für die schelle Antwort. Was hat es aber mit ElSa auf sich?
Wie kann man Einblick nehmen, wann ist es zugänglich? Wir möchten an unserer Schule ein sinnvolles Archiv aufbauen, um Ordnungsmaßnahmen auf Jahre hinweg erzieherisch wirksam einzusetzen.
Ist es nicht möglich, im Notenmanager z.B. ein Kästchen einzufügen, das die Schulleitung zu Beginn eines Schuljahres bei einzelnen Schüler markieren kann. So könnte jede Lehrkraft, die später eine Ordnungsmaßnahme aussprechen will, erkennen, dass Rücksprache mit dem Klassleiter oder der Schulleitung zwecks weiteren Vorgehens genommen werden muss. Leider kommt es nämlich immer wieder vor, dass Schüler mit Androhung der Entlassung im nächsten Schuljehr wieder Verweise erhalten.
Ich denke, dass der Notenmanager hier hilfreich sein könnte, ohne den Datenschutz außer acht lassen zu müssen.
Gruß Roland