11.07.2008, 10:18
Hallo Stephan,
ich möchte nachfragen, ob es vorgesehen ist, daß an diesem Schreiben über die Mitteilung zum Bestehen der Jahrgangsstufe noch etwas geändert wird. Speziell die Passagen über das Vorrücken auf Probe sollten unserer Meinung nach entsprechend dem Paragraphen 58 etwas anders formuliert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christa S.
ich möchte nachfragen, ob es vorgesehen ist, daß an diesem Schreiben über die Mitteilung zum Bestehen der Jahrgangsstufe noch etwas geändert wird. Speziell die Passagen über das Vorrücken auf Probe sollten unserer Meinung nach entsprechend dem Paragraphen 58 etwas anders formuliert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christa S.