14.07.2023, 19:43
Hallo Stephan,
wir sind ein Gymnasium auf PostgresSQL und momentan noch auf Update 1.1.23190.63, weil das folgende .64 uns nicht betroffen hat und ich bereits von den Problemen beim Zeugnisdruck an anderen Schulen (offenbar wie ich mittlerweile las nur RS) nach diesem Update gelesen hatte.
1. Mir ist gerade aufgefallen, dass die Zeile
"hat im Schuljahr 2022/2023 die Klasse 10X der Einführungsklasse gemäß §31 GSO besucht."
falsch ist, in Abstimmung mit unserem Schulleiter müsste dort eigentlich stehen
"hat im Schuljahr 2022/2023 die Einführungsklasse 10X des Gymnasiums gemäß §7 GSO besucht."
Wie sich da der Paragraph 31 (Vorrücken auf Probe) eingeschlichen hat verstehe ich nicht so ganz, im alten Zeugnismodul ist der Paragraph nämlich noch richtig (die Formulierung aber trotzdem nicht richtig schön)
2. Dem ISB/Ministerium ist auch für die Gymnasien noch ein Last-Minute-Spaß eingefallen. Ich zitiere unverändert aus der Mail die unsere Schulleitung heute morgen erhalten hat:
Einführungsklasse
Im Vorgriff auf die GSO-Änderung für das neunjährige Gymnasium (§7 Abs. 2 GSO) können Schüler der Einführungsklasse (nicht: Wiederholungsschüler in den Einführungsklassen!) die Einführungsklasse im kommenden Schuljahr im G9 wiederholen. Diesen Schülern kann auch das Vorrücken auf Probe gestattet werden, wenn sie die Bedingungen von §31 Abs. 1 Satz 2 GSO erfüllen.
In Konsequenz bedeutet diese (zu diesem Zeitpunkt unverschämte) Neuerung, dass es bei uns Schüler gibt, bei denen der bisher stets korrekte Passus
"Die Schülerin kann die Einführungsklasse am Gymnasium nicht wiederholen und muss die Schule verlassen (Art. 55 (1) Satz 4 BayEUG in Verbindung mit §7 (2) GSO)."
nicht ins Zeugnis eingedruckt werden darf.
Kann man das irgendwie im Notenmanager abfangen, insbesondere in der Kürze der vorhandenen Zeit? Ab dem kommenden Jahr wird der Passus ohnehin hinfällig, weil §7 (2) den entscheidenden Satz "darf nicht wiederholt werden" in der G9 GSO Fassung nämlich nicht mehr enthält.
Mein Vorschlag (auch das in Abstimmung mit der Schulleitung), der dir hoffentlich relativ wenig Arbeit macht:
Behandle den Vorrücken/Nicht Vorrücken + Artikel Abschnitt des Zeugnisses genauso wie in den Klassen der Mittelstufe Plus. Wer Vorrückt erhält dann wie bisher den Satz
"Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat NAME erhalten. Der Schüler/Die Schülerin ist damit zum Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums berechtigt."
Wer nicht vorrückt erhält grundlegend erstmal einfach nur den Passus.
"Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat NAME nicht erhalten."
Wenn dann zusätzlich Artikel ausgewählt werden, werden diese entsprechend abgedruckt.
Einem Schüler der gemäß dem MB-Schreiben nicht vorrücken darf, weil er die 10te bereits an einem anderen Gymnasium nicht bestanden hat und dann bei uns erneut die Einführungsklasse nicht besteht könnten wir z.B. Art 53 (3) eintragen (gleiche Jgst. ) und damit hoffentlich alles rechtskonform machen.
Auch diesbezüglich habe ich schon mit der Schulleitung gesprochen und man hielt das für eine gute Idee.
Es tut mir leid, dass hier nun wieder so Änderungswünsche in letzter Minute kommen...
Viele Grüße
Jörg
wir sind ein Gymnasium auf PostgresSQL und momentan noch auf Update 1.1.23190.63, weil das folgende .64 uns nicht betroffen hat und ich bereits von den Problemen beim Zeugnisdruck an anderen Schulen (offenbar wie ich mittlerweile las nur RS) nach diesem Update gelesen hatte.
1. Mir ist gerade aufgefallen, dass die Zeile
"hat im Schuljahr 2022/2023 die Klasse 10X der Einführungsklasse gemäß §31 GSO besucht."
falsch ist, in Abstimmung mit unserem Schulleiter müsste dort eigentlich stehen
"hat im Schuljahr 2022/2023 die Einführungsklasse 10X des Gymnasiums gemäß §7 GSO besucht."
Wie sich da der Paragraph 31 (Vorrücken auf Probe) eingeschlichen hat verstehe ich nicht so ganz, im alten Zeugnismodul ist der Paragraph nämlich noch richtig (die Formulierung aber trotzdem nicht richtig schön)
2. Dem ISB/Ministerium ist auch für die Gymnasien noch ein Last-Minute-Spaß eingefallen. Ich zitiere unverändert aus der Mail die unsere Schulleitung heute morgen erhalten hat:
Einführungsklasse
Im Vorgriff auf die GSO-Änderung für das neunjährige Gymnasium (§7 Abs. 2 GSO) können Schüler der Einführungsklasse (nicht: Wiederholungsschüler in den Einführungsklassen!) die Einführungsklasse im kommenden Schuljahr im G9 wiederholen. Diesen Schülern kann auch das Vorrücken auf Probe gestattet werden, wenn sie die Bedingungen von §31 Abs. 1 Satz 2 GSO erfüllen.
In Konsequenz bedeutet diese (zu diesem Zeitpunkt unverschämte) Neuerung, dass es bei uns Schüler gibt, bei denen der bisher stets korrekte Passus
"Die Schülerin kann die Einführungsklasse am Gymnasium nicht wiederholen und muss die Schule verlassen (Art. 55 (1) Satz 4 BayEUG in Verbindung mit §7 (2) GSO)."
nicht ins Zeugnis eingedruckt werden darf.
Kann man das irgendwie im Notenmanager abfangen, insbesondere in der Kürze der vorhandenen Zeit? Ab dem kommenden Jahr wird der Passus ohnehin hinfällig, weil §7 (2) den entscheidenden Satz "darf nicht wiederholt werden" in der G9 GSO Fassung nämlich nicht mehr enthält.
Mein Vorschlag (auch das in Abstimmung mit der Schulleitung), der dir hoffentlich relativ wenig Arbeit macht:
Behandle den Vorrücken/Nicht Vorrücken + Artikel Abschnitt des Zeugnisses genauso wie in den Klassen der Mittelstufe Plus. Wer Vorrückt erhält dann wie bisher den Satz
"Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat NAME erhalten. Der Schüler/Die Schülerin ist damit zum Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums berechtigt."
Wer nicht vorrückt erhält grundlegend erstmal einfach nur den Passus.
"Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat NAME nicht erhalten."
Wenn dann zusätzlich Artikel ausgewählt werden, werden diese entsprechend abgedruckt.
Einem Schüler der gemäß dem MB-Schreiben nicht vorrücken darf, weil er die 10te bereits an einem anderen Gymnasium nicht bestanden hat und dann bei uns erneut die Einführungsklasse nicht besteht könnten wir z.B. Art 53 (3) eintragen (gleiche Jgst. ) und damit hoffentlich alles rechtskonform machen.
Auch diesbezüglich habe ich schon mit der Schulleitung gesprochen und man hielt das für eine gute Idee.
Es tut mir leid, dass hier nun wieder so Änderungswünsche in letzter Minute kommen...
Viele Grüße
Jörg